Eine/n IT Helpdesk Mitarbeiter/in - Zentraler Informatikdienst

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht zur Verstärkung des Support Teams ab November 2018 eine/n IT Helpdesk Mitarbeiter/in (40 Wochenstunden, unbefristet) für den Zentralen Informatikdienst.

Anstellungserfordernisse:
- österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Anstellungsvoraussetzung
- hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Abgeschlossene HTL (IT) oder Lehre als IT-Techniker
- Gepflegtes und freundliches Auftreten
- Kommunikationsbereitschaft
- Eigenständiges lösungsorientiertes Arbeiten
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung im 1st oder besser 2nd Level Support

Technische Anforderungen:
- Erfahrung mit Windows Clients (XP bis Win10)
- Erfahrung mit Apple / MacOS X
- Erfahrung mit Ticketsystemen
- Erfahrung mit Windows Server 2008 bis 2016 (WSUS, SCCM)
- Erfahrung mit der Wartung von Windows Servern und Clients
- Beratung der Kunden in allen technischen Belangen

Tätigkeitsbild:
- Mitarbeit im Helpdesk der Angewandten (1st and 2nd Level Support)
- Mitbetreuung der Windows Server des ZID‘s (WSUS, SCCM, EPO)
- Durchführung von Mitarbeiter/innen-Schulungen
- Eigenverantwortliche Betreuung (Auswahl, Beratung, Installation und Betrieb) der IT-Arbeitsplätze

Wir bieten eine kreative und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen und dynamischen Team.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.306,70 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Ihre schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 21. November 2018 an den Zentralen Informatikdienst der Universität für angewandte Kunst Wien, Postgasse 6, 1010 Wien oder per E-Mail an zid-jobs@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.

Aufgrund der internen Personalstruktur kann die Stelle nur mit einem/einer Nichtakademiker/in besetzt werden.