Zweck/Intention: Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen
Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte
neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte
im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere
voranzutreiben.
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Künstlerinnen
und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle
an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier,
ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können
zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl:
4 Stipendien
Stipendiendauer/ MOSKAU: ein komplett eingerichtetes Wohnstudio
auf 2 Etagen mit
Stipendienhöhe: einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort durch
CCI „Fabrika“
(www.fabrikacci.ru)
Dauer: 3 Monate
Stipendienhöhe EUR 1.700,--/Monat,
Reisekostenpauschale EUR 400,--
Vergabezeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2019
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung
Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft
(Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug
von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag
von EUR 200,-- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 31. Juli 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk:
„ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.
Einreichung: Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung
per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen
sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten.
Die Bewerbung hat zu enthalten:
• genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Auslandsateliers bildende Kunst) unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at/.
• Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
• Lebenslauf
mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen)
und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen.
• Portfolio/Mappe
der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht
ausreichend.
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten
und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von
Vorteil.
Die Ausschreibung kann auch auf der Website der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden:
http://www.kunstkultur.bka.gv.atEs wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche
nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.
Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen
vorgelegt. Alle BewerberInnen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der
Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann
keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen
können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums
verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen
Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz
2, 1010 Wien
Ansprechperson: Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at