Outgoing, Praktika, BIP
Anmeldung für Erasmus+ Zuschuss für PRAKTIKA bzw. GRADUIERTENPRAKTIKA jeder Zeit möglich (>> Anmeldung)
- Vorlaufzeit von 6-8 Wochen vor Antritt
- ACHTUNG: Anmeldung für Graduiertenpraktia unbedingt noch WÄHREND des Studiums erforderlich!
Allgemeine Informationen
Zeitgenössische Kunst ist nicht mehr in nationalen Grenzen denkbar, insofern ist lnternationalisierung ein wesentliches strategisches
Ziel der Angewandten.
ERASMUS+ University Charta
Die Universität für angewandte Kunst Wien verfügt über die aktuelle ERASMUS+ Charta 2021-2027 für die angebotenen Programme
von ERASMUS+.Mit dem dazugehörigen Policy Statement stimmt die Angewandte der Internationalisierung und Mobilität im universitären Bereich
zu.Name der Universität: Universität für angewandte Kunst Wien / University of Applied Arts Vienna (UAAV)ERASMUS Code: A WIEN07OID: E10207671PIC Nummer: 999542321
Studienaufenthalte
ERASMUS+
ERASMUS Code: A WIEN07Mindestdauer: 2 Monate
Vorlaufzeit: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr ca. im Dezember des Vorjahres. Restplätze sind nach
dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Universität, verfügbar.
ERASMUS+ STUDENT CHARTA (Rechte und Pflichten)Fördermonate (insgesamt dh. inkl. ERASMUS+ Praktika und Graduiertenpraktika; konsumierte Monate werden abgezogen!):
- Diplom: 24 Monate
- Bachelor: 12 Monate
- Master: 12 Monate
- PhD: 12 Monate
Studienaustausch: ERASMUS+ Zuschuss für je 1 Semester; Möglichkeit der Verlängerung um 1 Semester in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit
aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ (ERASMUS Status ohne Zuschuss).Bewerber:innen müssen ordentliche Studierende der ho. Universität sein und mindestens 1 Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Für ERASMUS+ gibt es keine Altersgrenze! Die Höhe des Stipendiums ist nach Gastländern
gestaffelt (EUR 390 bis EUR 490 monatlich).Studienbeihilfenbezieher:innen müssen sich selbständig bei der Studienbehilfenbehörde um zusätzliche Förderung melden.Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern ist ebenfalls ein Top-Up vorgesehen.Eine Pauschale für das Top-Up Green-Travel kann ebenfalls gewährt werden, wenn für beide Strecken der Reise zum Aufenthaltsort ein CO2-freundlliches Verkehrsmittel
(Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) gewählt wird. Reisen UNTER 500km sollen mit CO2 freundlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden. Der Stipendienbetrag für den Eramus+ Zuschuss kann über den Grant Simulator vorberechnet werden. Der Betrag dient lediglich als Orientierungshilfe und kann nicht gewährleistet werden.Für das/die Semester, in das/die der/die Auslandsaufenthalt/e fällt/fallen, sind sowohl im Gastland als auch in Österreich
keine Studienbeiträge zu bezahlen, sie sind an der Angewandten als mobil gemeldet es MUSS aber an der Angewandten muss dennoch der ÖH-Beitrag bezahlt werden! Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert
werden können, müssen etwaige Studienbeiträge im Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss ein neuer Antrag
für die gleiche Universität eingebracht werden.Es muss an der Heimatuniversität ebenfalls weiterhin inskribiert werden!Im Rahmen des ERASMUS+ Studiums sollte entweder ein Vollstudium* (prinzipiell ist ein *Ausmaß von bis zu 30 ECTS-Punkten pro Semester anzustreben) an einer europäischen Partnerhochschule
in der jeweiligen Studienrichtung betrieben oder erfolgreich an einer Projekt-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Dokotorats-/PhD-Arbeit
gearbeitet werden.Außerdem ist eine Mindeststudienleistung im Ausland wie folgt nachzuweisen:
- mindestens 3 ECTS-Punkte pro Monat des ERASMUS+ Studienaufenthalts
- eine Bestätigung der/des Betreuerin/Betreuers über die erfolgreiche Fortsetzung Ihrer Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorats-/PhD-Arbeit.
- Studienleistungen im Rahmen von ERASMUS+ MÜSSEN anerkannt werden.
Internationale Studienaufenthalte
Die Anmeldung für Studienaufenthalte an Partneruniversitäten außerhalb ERASMUS+ läuft gleich wie unter dem ERASMUS+ Programm.
Bei Zusage der Partneruniversität haben Sie die Möglichkeit, für eine finanzielle Unterstützung durch das Auslandsstipendium der Universität für angewandte Kunst Wien anzusuchen.
Sichten Sie IMMER zuerst die Websites der jeweiligen Partneruniversität nach Fachrichtungen UND Deadlines!Sie können sich NUR für EINE Universität bewerben!
Achtung
- Anmeldungen für Auslandsaufenthalte sind NUR über das International Office und bis zur Bewerbungsfrist der jeweiligen Universität
möglich! Nicht fristgerechte Anträge/Anmeldungen werden abgelehnt. Ameldung, Auskunft und Formulare sind im International
Office erhältlich. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten!
- Ohne zeitgerechte Einzahlung des vorgeschriebenen ÖH-Beitrags, auch während Ihres Auslandsaufenthalts, verlieren Sie die Studienzulassung
an der Angewandten!
Achten Sie darauf, immer inskribiert zu sein!
- Studienbeihilfebezieher/innen wenden sich bitte an ihre/n Betreuer/in in ihrer Studienbeihilfenbehörde um SELBSTÄNDIG die Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bei der Studienbeihilfenbehörde zu beantragen. BAS wird ZUSÄTZLICH zur STUDIENBEIHILFE ausgezahlt.
- Allgemeine Informationen für Outgoing-Studierende finden Sie auch im ERASMUS Student Network.
- Alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt durchführen möchten und diesen aufgrund von ökonomischen Schwierigkeiten vielleicht nicht antreten könnten, haben die Möglichkeit sich für das EfM (Equality for Mobility) Stipendium zu bewerben. Details bitte der Ausschreibung entnehmen.
Internationale Studienaufenthalte ohne Partnerschaft
Es ist ebenso möglich sich an einer Universität zu bewerben, die in keiner Partnerschaft zur Angewandten steht. Diesen Aufenthalt
müssen Sie sich selbständig organisieren. Es kann in diesen Fällen dazu kommen, dass Sie an der Gastinstitution Studiengebühren
bezahlen müssen. Bei Zusage haben Sie die Möglichkeit Auslandsstipendien zu beantragen.WICHTIG: Melden Sie sich in der Studienabteilung für die Zeit Ihres Aufenthaltes eigenständig als MOBIL! In dem Fall müssen Sie keine Studiengebühren an der Angewandten, lediglich
den ÖH Beitrag entrichten. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studienbeiträge im
Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!
ERASMUS+ Praktika | Graduiertenpraktika
ERASMUS Code: A WIEN07Mindestdauer: 2 volle MonateVorlaufzeit: ca. 6-8 WochenPraktika müssen selbst organisiert werden. Unter https://erasmusintern.org/ sind ebenfalls aktuelle Plätze gelistet.Fördermonate (insgesamt dh. inkl. ERASMUS+ Praktika und Graduiertenpraktika; konsumierte Monate werden abgezogen!):
- Diplom: 24 Monate
- Bachelor: 12 Monate
- Master: 12 Monate
- PhD: 12 Monate
Praktika: ERASMUS+ Zuschuss für je 6 Monate (Verlängerung auf Anfrage, in Abhängigkeit der budgetärerer Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln
- sonst „Zero-Grant“ = ERASMUS Status ohne Zuschuss).Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern ist ebenfalls ein Top-Up vorgesehen. Eine Pauschale für das Top-Up Green-Travel kann ebenfalls gewährt werden, wenn für beide Strecken der Reise zum Aufenthaltsort ein CO2-freundlliches Verkehrsmittel
(Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) gewählt wird. Reisen UNTER 500km sollen mit CO2 freundlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden.Der Stipendienbetrag für den Eramus+ Zuschuss kann über den Grant Simulator vorberechnet werden. Der Betrag dient lediglich als Orientierungshilfe und kann nicht gewährleistet werden.
ERASMUS+ Praktika
Ordentliche Hörer:innen unserer Universität (EU- und EWR-Bürger*innen oder Drittstaatenangehörige, welche seit mindestens 1 Jahr in einem EU-Land
leben) können ein Praktikum beantragen. Bei einem ERASMUS+ Praktikum handelt es sich um eine Arbeitsleistung in einem Ausmaß
von mindestens 30 Stunden in der Woche.Die Zuschusshöhe beträgt gestaffelt je nach Gastland zwischen EUR 540.- bis EUR 640.- monatlich. Ein Praktikum ist jederzeit möglich.
- Bei Beantragung des Praktikums im International Office muss bereits die Zusage von einer Firma oder einer Universität im europäischen
Ausland vorliegen. Die Universität für angewandte Kunst Wien kann keine Praktikumsplätze vermitteln: diese sind selbständig
zu organisieren.
- Studienbeihilfebezieher:innen bekommen KEIN BAS für ein Auslandspraktium von der Studienbeihilfenbehörde.
- Allgemeine Informationen für Outgoing Studierende finden Sie auch im ERASMUS Student Network.
Es muss an der Heimatuniversität (Angewandte) auf jeden Fall während eines Austausches inskribiert werden! Dauert ein Praktikum
länger als 2 Monate, können Sie sich von einem etwaigen Studienbeitrag befreien lassen (kontaktieren Sie hierzu die Studienabteilung!).
Sollte der Aufenthalt entfallen, sind diesen aber gegebenenfalls auf jeden Fall nachträglich zu bezahlen!
ERASMUS+ Graduierten Praktika
Graduierten Praktika MÜSSEN noch während des Studiums beantragt werden! Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss spätestens 12 Monate nach Studienabschluss
beendet sein. Während des Praktikums darf der/die an keiner Hochschule eingeschrieben sein bzw. nicht einem Studium nachgehen
(auch keine Beurlaubung!). Da für die Abwicklung von Praktika ein gewisser bürokratischer Aufwand nötig ist, ist das Ansuchen spätestens 6 Wochen vor
Abschluss des Studiums abzugeben.
Praktika außerhalb von ERASMUS+
Es können auch Praktika außerhalb des ERASMUS+ Programms durchgeführt werden. Sollten Sie dazu eine Zusage haben, können Sie
einen Antrag für ein Auslandsstipendium der Universität für angewandte Kunst Wien stellen (exkl. Graduierte). Formulare sind im International Office anzufragen.WICHTIG: Melden Sie sich in der Studienabteilung für die Zeit Ihres Aufenthaltes eigenständig als MOBIL! Je nachdem wie lange Ihr Auslandsaufenthalt dauert, müssen Sie keine
Studiengebühren an der Angewandten, lediglich den ÖH Beitrag entrichten. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden
können, müssen etwaige Studienbeiträge im Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!
Allgemein
Alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt durchführen möchten und diesen aufgrund von ökonomischen Schwierigkeiten vielleicht nicht antreten könnten, haben die Möglichkeit sich für das EfM (Equality for Mobility) Stipendium zu bewerben. Details bitte der Ausschreibung entnehmen.
Blended Intensive Programs (BIP)
Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll
die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei
einem BIP handelt es sich um die physische und virtuelle Mobilität einer Gruppe.
Was kann gefördert werden?Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit
bieten, eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) an einer Erasmus+ Partneruniversität kombiniert mit virtueller Phase
durchzuführen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische
Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/Aufnahmeland stattfinden.Ein BIP muss von mindestens 3 Hochschuleinrichtungen, aus mindestens 3 verschiedenen Erasmus+ Programmländern, entwickelt
und durchgeführt werden.Damit ein BIP stattfinden kann, müssen mindestens 15 Personen (Studierende und/oder Lehrende) teilnehmen (z.B: je 5 Teilnehmer*innen
von 3 Universitäten).Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erzielen und für ihr Studium an der Heimatuniversität angekannt bekommen
können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.Eine Teilnahme ist auf maximal 3 Mal pro Person limitiert um mehreren Personen die Möglichkeit zu geben an einer Kurzzeitmobiliät
teilzunehmen.
Wie hoch ist die Förderung?Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische
Mobilitätsphase (5-30 Tage).Wenn also Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der Angewandten im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional
Agreement muss vorhanden sein) gehen, erhalten sie folgende Förderraten:
- Tag 1-14: 70 EUR/Tag
- Tag 15-30: 50 EUR/Tag
- Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage
- Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten
für Hin- und Rückfahrt).
- Hochschulpersonal erhält wird über ERASMUS+ Dienstreise abgerechnet.
Weitere Informationen und Abwicklung im International Office
Austausch an Partneruniversitäten im Doktorat
Für Kontaktinformationen zu einer entsprechenden Partneruniversität, Formulare oder weitere Informationen können Sie sich
an das International Office wenden.
ERASMUS+ Kurzzeitmobilität (5 bis 30 Tage)
- Fördersumme: Tag 1-14: 70 EUR/Tag, Tag 15-30: 50 EUR/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage,
Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten
für Hin- und Rückfahrt)
- Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage der Gasteinrichtung, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
- Genehmigung des/der PhD-Betreuer*in - vor dem Aufenthalt und nach dem Aufenthalt
ERASMUS+ Langzeitmobilität - Studienaustausch, Praktikum, Graduiertenpraktikum (2-12 Monate bzw. 1-2 Semester)
- Fördersumme: 420 EUR bis 520 EUR monatlich (Studienaustausch) bzw. 570 EUR bis 670 EUR monatlich auf zwei Raten aufgeteilt
- Leistungsnachweis: Es müssen min. 3 ECTS pro Monat erreichen. Die Berechtigung zum Outgoing-Austausch an eine Partneruniversität (wenn vertraglich PhD-Mobiität vereinbart wurde)
ist gekoppelt an eine Bestätigung des/der Betreuer*in des Dissertationsvorhabens.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage der Gasteinrichtung, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
- Genehmigung des/der PhD-Betreuer*in - vor dem Aufenthalt und nach dem Aufenthalt
- Der Studiendekan genehmigt eingereichte Anträge auf Vorausbescheid. Wenn eine vom/von der Betreuer*in des/der Studierenden
unterzeichnete Bestätigung vorgelegt wird, in der eine stichhaltige Begründung und der Kontext zum Doktoratsstudium verschriftlicht
wurde und die verpflichtende Anerkennung des ERASMUS+ Studiums oder Praktikums im Diploma Supplement festgehalten wird.
- Das Graduiertenprakikum muss vor Exmatrikulation beantragt werden.
Internationaler Austausch - Studienaustausch, Praktikum
- Fördersumme: Es kann für das Auslandsstipendium und das Equality for Mobility-Stipendium angesucht werden.
- Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
Studierende und Graduierte auf Mobilität im ERASMUS+-Programm (Studierendenmobilität und Praktikum)
Studierende und Graduierte mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen
Beeinträchtigungen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auf Mobilität gehen, haben die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung: Ein monatlicher
pauschaler Zuschuss (= Top-up) von EUR 250.- (Kurzzeitmobilitäten: einmalig EUR 100-150.-) oder/und die Übernahme der real
anfallenden Mehrkosten (z.B. persönliche Assistenz, Kontrolluntersuchungen, Gebärdendolmetsch, Transportkosten, Vorbereitungsbesuch)
mit realistischer Kosteneinschätzung (Inklusionsunterstützung) ist möglich. Beides muss mindestens acht Wochen vor dem Erasmus+ Aufenthalt im International Office beantragt werden. Der Antrag liegt im International Office auf.Übersicht der Insitutionen: Institutions | Inclusive MobilityEine zusätzliche Förderung für Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen im Erasmus+ Programm gibt es nicht, weshalb die Studierenden (Studienbeihilfebezieher*innen nur ausnahmsweise) zweimal im
Jahr für das uniinterne „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen können. Studienbeihilfebezieher*innen können in jedem Fall bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe (exkl. Praktikum) ansuchen.
Studierende auf Mobilität im internationalen Ausland (Studienmobilität)
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, die im Rahmen des Internationalen-Austausch-Programms (Langzeitmobilität) auf Mobilität sind, können zweimal im Jahr zusätzlich
zum Auslands- oder BMBWF-Auslandsstipendium für das „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen. Studienbeihilfebezieher*innen
können für das Auslands- oder BMBWF-Stipendium einreichen, werden aber gebeten statt dem „Equality for Mobility“-Stipendium
bei der Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe anzusuchen.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte
Sonstige Mobilitäten im Ausland
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, können für das Auslandsstipendium und Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, wenn sie internationale Praktika und sonstige
Auslandsaufenthalte für Kurz- und Langzeitmobilitäten realisieren.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte