Antrag und Fristen
Um ein Bachelorstudium abszuschließen, muss ein Antrag auf Ausstellung der Abschlussurkunden gestellt werden. Für einen Abschluss
im Sommersemester hat das bis 30. April, im Wintersemester bis 30. November zu passieren. Die Studienabteilung überprüft nach der Einreichung, ob alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum absolviert
wurden.
Abschlussarbeit
Das letzte Studiensemester dient der Fertigstellung der Bachelorarbeit. Inhalt und Umfang der Arbeit sind mit der/dem BetreuerIn
der Bachlorarbeit abzuklären.
Allfällige Wechsel des/r Betreuers/in oder Änderungen des Titels der Bachelorarbeit sowie Rücktritte von der studienabschließenden
Prüfung sind schriftlich in der Studienabteilung bekannt zu geben.
Formular
zur Einreichung in der Studienabteilung
Voraussetzungen für den Abschluss
Vor Studienabschluss (mindestens zwei Wochen vor der Sponsion) müssen folgende Unterlagen - welche dem Antrag beiliegen und in der Box rechts zur Verfügung stehen - in der Studienabteilung abgegeben werden.
Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung dient der Dokumentation, Präsentation und Veröffentlichung der Abschlussarbeit.
Rückgabe der Dinge an die Bibliothek
Studierende müssen sämtliche aus der Bibliothek entlehnten Bücher sowie Informationsträger an die Bibliothek zurückgeben
und die Abschlussarbeit auf PHAIDRA (siehe "Veröffentlichung Bibliothek") hochladen.
Statistik Austria
Sobald das Onlineformular (nicht zu verwechseln mit dem Fragebogen für AbsolventInnen, der in Papierform den Abschlussformularen beiliegt) ausgefüllt
wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, welche in ausgedruckter Form abgegeben werden muss.
Veröffentlichung Bibliothek
Da eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht für künstlerische Bachelorarbeiten besteht, muss eine schriftliche Dokumentation
in elektronischer Form eingereicht werden:
Angaben zur Veröffentlichung auf PHAIDRA finden sich im Merkblatt zur Dokumentation der Abschlussarbeit.
Betrifft folgende Studienrichtungen: Cross-Disciplinary Strategies, Lehramt, Sprachkunst, Transarts
Abschlussurkunden
Die Verleihung des akademischen Grades und die Aushändigung der Abschlussurkunden (Bachelorprüfungszeugnis, eine Urkunde,
der Verleihungsbescheid und das Diploma Supplement) finden im Rahmen der feierlichen Sponsion statt. Die Teilnahme ist kostenlos
und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Antrag und Fristen
Um ein künstlerisches Studium abzuschließen, muss
- im Sommersemester bis 30. April oder
- im Wintersemester bis 30. November
ein Antrag auf Zulassung zur abschließenden Diplom- oder Masterprüfung (Formular in der Studienabteilung erhältlich) gestellt werden.
Abschlussarbeit
Das letzte Studiensemester dient der Fertigstellung der Diplom- oder Masterarbeit. In den künstlerischen Studien ist eine
künstlerische Arbeit zu schaffen. Diese hat neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen, welcher den künstlerischen Teil erläutert. Mit dem schriftlichen Teil ist nachzuweisen, dass der/die Studierende
in der Lage ist, sich mit seinem/ ihrem künstlerischen Schaffen kritisch auseinander zu setzen und darüber eine wissenschaftlich
fundierte Reflexion anzustellen. Inhalt und Umfang der schriftlichen Arbeit sind mit der/dem BetreuerIn der Diplom- oder Masterarbeit
abzuklären.
Allfällige Wechsel des/r Betreuers/in oder Änderungen des Titels der Diplomarbeit sowie Rücktritte vom Diplom sind schriftlich
in der Studienabteilung bekannt zu geben.
Formular
zur Einreichung in der Studienabteilung
Voraussetzungen für den Erhalt des Abschlusszeugnisses
Vor Studienabschluss müssen folgende Unterlagen - welche dem Diplomantrag beiliegen und in der Box rechts zum Download zur Verfügung stehen - in der Studienabteilung abgegeben werden:
Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung dient der Dokumentation, Präsentation und Veröffentlichung der abschließenden Diplom- oder Masterarbeit.
Rückgabe der Dinge an die Bibliothek
Studierende müssen sämtliche aus der Bibliothek entlehnten Bücher sowie Informationsträger zurückgeben und die Diplom-
oder Masterarbeit auf PHAIDRA (siehe "Veröffentlichung Bibliothek") hochladen.
Statistik Austria
Sobald das Onlineformular (nicht zu verwechseln mit dem Fragebogen für AbsolventInnen, der in Papierform den Abschlussformularen beiliegt) ausgefüllt
wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, welche in ausgedruckter Form abgegeben werden muss.
Veröffentlichung Bibliothek
Es besteht eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht für künstlerische Diplom- und Masterstudien (ausgenommen Architektur
und Industrial Design) – Angaben zur Veröffentlichung auf PHAIDRA finden sich im Merkblatt zur Dokumentation der Abschlussarbeit.
Betrifft folgende Studienrichtungen: Art & Science, Bildende Kunst, Bühnengestaltung, Cross-Disciplinary Strategies, Design,
Konservierung und Restaurierung, Lehramt, Medienkunst, Social Design, Sprachkunst, Transarts
Beurteilung und Abschlussurkunden
Nach der Präsentation der Arbeit beschließt der Prüfungssenat die Beurteilung. Die Verleihung des akademischen Grades und
die Aushändigung der Abschlussurkunden (Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterprüfungszeugnis, Verleihungsbescheid, eine Urkunde
und das Diploma Supplement) finden im Rahmen der feierlichen Sponsion statt. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung
ist nicht erforderlich.
Nach bestandener Diplom- oder Masterprüfung werden im Rahmen der Sponsion Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterprüfungszeugnis, Bescheid, Urkunde und das Diploma Supplement ausgehändigt.
Antrag und Fristen
Um ein Lehramtsstudium abzuschließen, mussim Sommersemester bis 30. April und
im Wintersemester bis 30. November
ein Antrag auf Zulassung (Formular in der Studienabteilung erhältlich) zur abschließenden Diplomprüfung gestellt werden. Bei einer Studienkombination
an zwei verschiedenen Universitäten muss der Antrag an beiden Universität gestellt werden, die Diplomprüfungszeugnisse
werden getrennt ausgestellt. Die Abschlussurkunden werden von der Universität, an welcher die Diplomarbeit geschrieben wird,
ausgestellt.
Nachweis PWB und SPA
Der Prüfungspass über die pädagogische wissenschaftliche Berufsvorbildung (PWB) und schulpraktische Ausbildung (SPA) für
Lehramtsstudierende muss vom Zentrum für LehrerInnenbildung ausgefüllt und abgestempelt sein und ebenfalls der Studienabteilung vorgelegt werden.
Abschlussarbeit und formaler Ablauf
Das letzte Studiensemester dient der Fertigstellung der Diplomarbeit. Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit
und schließt eine öffentliche Präsentation der inhaltlichen Ergebnisse ein. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der wissenschaftlichen
Prüfungsfächer einschließlich der Fachdidaktik und pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung zu entnehmen. Inhalt
und Umfang der schriftlichen Arbeit sind mit der/dem BetreuerIn der Diplomarbeit abzuklären.
Wurden alle Lehrveranstaltungen absolviert, müssen die Studierenden mit dem Formular "Einreichung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit" zwei Exemplare der gebundenen Endfassung der Diplomarbeit in der Studienabteilung abgeben. Das Formular für die Beurteilung der Diplomarbeit wird dann gemeinsam mit einem Exemplar
der Diplomarbeit von der Studienabteilung an den jeweiligen Betreuer/die jeweilige Beteuerin weitergesendet.
Die Beurteilung der Diplomarbeit muss zwei Wochen vor dem Sponsionstermin in der Studienabteilung vorliegen und die Arbeit
auf PHAIDRA elektronisch verfügbar sein. Angaben zur Veröffentlichung auf PHAIDRA finden sich im Merkblatt zur Dokumentation
der Abschlussarbeit.
Formularzur Einreichung in der Studienabteilung
Allfällige Wechsel des/r Betreuers/in oder Änderungen des Titels der Diplomarbeit sowie Rücktritte vom Diplom sind schriftlich
in der Studienabteilung bekannt zu geben.
Formularzur Einreichung in der Studienabteilung
Gestaltung der schriftlichen Arbeit
Das Exemplar der Diplomarbeit sollte mit geleimten Rücken mit hartem Deckel gebunden werden. Buchrücken mit Vor- und Zuname
versehen. Die Arbeit kann ein- oder doppelseitig bedruckt werden.
Gestaltung des Deckblattes bzw. erste Seite:
- Titel der Diplomarbeit
- Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades "Mag.art." / Mag.a art." (Magister artium / Magistra artium)
- in den Studienrichtungen
- Unterrichtsfach xxx und Unterrichtsfach xxx
- eingereicht an der Universität für angewandte Kunst Wien
- am Institut für Kunstwissenschaften, Kunstpädagogik und Kunstvermittlung
- bei xxx
- vorgelegt von xxx
- Wien, im (Monat, Jahr)
Eidesstattliche Erklärung:
Ich erkläre hiermit,
dass ich die Diplomarbeit selbstständig verfasst, keine andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und mich
auch sonst keiner unerlaubten Hilfen bedient habe, dass diese Diplomarbeit weder im In- noch Ausland (einer Beurteilerin /
einem Beurteiler zur Beurteilung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt wurde, dass dieses Exemplar mit der beurteilten
Arbeit übereinstimmt.
Datum xxx Unterschrift xxx
Weiters wird empfohlen, Kurzfassungen (Abstracts) in deutscher und englischer Sprache (max. je 250 Wörter) zu verfassen und
in die Arbeit einzubringen.
Voraussetzungen für den Abschluss
Vor Studienabschluss müssen folgende Unterlagen - welche dem Diplomantrag beiliegen und in der Box rechts zum Download zur Verfügung stehen - in der Studienabteilung abgegeben werden:
Werknutzungsbewilligung
Die Werknutzungsbewilligung dient der Dokumentation, Präsentation und Veröffentlichung der Diplomarbeit.
Rückgabe der Dinge an die Bibliothek
Studierende müssen sämtliche aus der Bibliothek entlehnten Bücher sowie Informationsträger zurückgeben und die Diplom-
oder Masterarbeit auf PHAIDRA hochladen.
Statistik Austria
Sobald das Onlineformular ausgefüllt wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, welche in ausgedruckter Form abgegeben werden muss.
Veröffentlichung Bibliothek
Da eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht für künstlerische Bachelor- und Diplom- sowie Masterarbeiten besteht, muss eine
schriftliche Dokumentation in elektronischer Form eingereicht werden: Angaben zur Veröffentlichung auf PHAIDRA finden sich im Merkblatt zur Dokumentation der Abschlussarbeit.
Abschlussurkunden
Nach bestandener Diplomprüfung werden im Rahmen der Sponsion (Teilnahme ist kostenlos; falls Sie nicht teilnehmen bitten wir Sie, dies bekannt zu geben) Diplomprüfungszeugnis, Bescheid,
Urkunde und das Diploma Supplement ausgehändigt.
Es ist eine Thesis in Form einer künstlerischen Forschungsarbeit bzw. mehrerer im Sinne der Forschungsfragen zusammenhängender
künstlerischer Projekte (künstlerischer Werkkomplex, Werkgruppen) zu erarbeiten.
Das Forschungsergebnis ist in geeigneter Art und Weise zu dokumentieren, zu kontextualisieren und zu reflektieren. Die
Ergebnisse der künstlerischen Forschung sind in nachvollziehbarer Form zu kommunizieren.
Die Thesis besteht aus einer künstlerischen Arbeit sowie aus einer Darstellung des Erkenntnisgewinns im Sinne einer reflexiven
Dokumentation.
Die Doktorandin/der Doktorand wird von einer Betreuerin/einem Betreuer mit einer künstlerischen Venia Docendi begleitet.
Das Rigorosum setzt sich zusammen aus:
- den zu Theorie und Praxis der künstlerischen Forschung absolvierten Lehrveranstaltungen
- den absolvierten internen und öffentlichen Kolloquien
- Thesis und Defensio: Im Rahmen der Defensio wird, nach der persönlichen Vorstellung der Doktorandin/des Doktoranden, die Thesis
in Form eines Vortrags präsentiert und abschließend mit der Kommission diskutiert
Am Ende jedes Semesters findet eine feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kostenlos und in der Studienabteilung
anzumelden.
Voraussetzungen
Studierende der Doktoratsstudien sind berechtigt, sich zu den Rigorosen anzumelden, wenn sie die Curriculum festgelegten
Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Anmeldung zur abschließenden Prüfung sind die positive Absolvierung
der festgelegten Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Dissertation.
Antragstellung
Um ein Doktoratsstudium abzuschließen ist es notwendig, einen Antrag auf Zulassung zum Rigorosum zu stellen. Dieser ist zusammen mit dem beizulegenden Antrag auf Ernennung der BeurteilerInnen einer Dissertation im Büro des Vizerektors - Frau Martina Rosenmeier (Aktsaal) - abzugeben. Bedarf an externen BeurteilerInnen ist persönlich
mit dem Vizerektorat für Lehre abzustimmen. Alle genannten Formulare sind in der Studienabteilung erhältlich bzw. stehen
nachfolgend zur Verfügung. Werden die Anträge genehmigt, wird das Formular zur Beurteilung der Dissertation an die ernannten BeurteilerInnen gesandt.Zusätzlich zur Anmeldung zum Rigorosum sind zwei gebundene Exemplare der Dissertation im Vizerektorat für Lehre abzugeben.
Termin und Ablauf des Rigorosums
Das Rigorosum kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des Antrags stattfinden. Im Rahmen des Rigorosums ist die Dissertation
in ihrem wissenschaftlichen Kontext vor dem Prüfungssenat zu verteidigen. Dem Prüfungssenat gehören jene UniversitätslehrerInnen
an, welche die Dissertation betreut und/oder beurteilt haben.
Der/die KandidatIn können mit BetreuerIn und ZweitbeurteilerIn Termin, Ort und Uhrzeit des Rigorosums vereinbaren und dem
Vizerektor für Lehre bekannt geben, der dann die Mitglieder des Prüfungssenates einlädt.
Formvorschriften für Dissertationen
Jedes Dissertationsexemplar muss mit geleimtem Rücken und hartem Deckel gebunden werden. Am Buchrücken sind der Zu- und
Vorname anzuführen. Es wird empfohlen, die ersten Seiten der Dissertation entsprechend dem Leitfaden zu gestalten
sowie Kurzfassungen (Abstracts) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache (max. je 250 Wörter) zu verfassen und in
die Arbeit einzubringen.
Beurteilung und Verleihung der Abschlussurkunden
Nach der abschließenden Prüfung des Rigorosums sind sämtliche aus der Bibliothek entlehnten Medien zurückzugeben und der
Nachweis (ausgedruckte pdf-Bestätigung) über die Eingabe der statistischen Daten (siehe Links in der Box rechts oben) in der Studienabteilung vorzulegen. Mit der positiven Beurteilung von Rigorosum und Dissertation wird das betreffende Doktoratsstudium abgeschlossen, es erfolgt
die bescheidmäßige Verleihung des akademischen Grades durch den Vizerektor für Lehre. Am Ende jedes Semesters findet eine
feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kostenlos und in der Studienabteilung anzumelden.
Das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) ist ein im europäischen Hochschulraum standardisiertes Dokument, es dient zur
Erleichterung der akademischen und beruflichen Anerkennung von erworbenen Qualifikationen. Es wird kostenfrei und automatisch
an jede Absolventin/jeden Absolvent von der Universität für angewandte Kunst Wien zweisprachig (Deutsch/Englisch)
ausgestellt.
Das Diploma Supplement beinhaltet:
- Angaben über Art und Niveau des jeweiligen Abschlusses
- Informationen über das absolvierte Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala)
- Informationen über das jeweilige Hochschul- und Studiensystem
Ein Muster des Diploma Supplements finden Sie hier.