Die
Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober 2019
eine/n Senior Scientist (8 Wochenstunden,
befristet auf 9 Monate) für die Abteilung TransArts – Transdisziplinäre Kunst.
Anstellungserfordernis:- Abgeschlossenes akademisches Studium im Bereich IT, Foto oder Video
Anforderungsprofil:- Umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Einsatz von IT-, Foto-, Video- und
Audio-Ausrüstung im technischen
und künstlerischen Bereich.
- Kenntnisse in Programmieren von Raspberries, Arduino.
- Didaktische Erfahrung
-
Teamfähigkeit
Aufgabengebiete:- Betreuung des Computerlabors und der klasseneigenen Computer
(alles Mac),
Drucker, Scanner etc. inkl. Verwaltung der Software (Lizenzen), Datensicherung der
Abteilung.
- Einkauf für den Medienbereich der Abteilung inkl. Rechnungsabwicklung.
- Betreuung des Klassenbudgets in Absprache
mit dem Leitungsteam.
- Unterstützung der Studierenden bei der Entwicklung von Medienprojekten.
- Technische Unterstützung
der Studierenden bei Präsentationen und Ausstellungen.
- Betreuung des Abteilungsinventars
- Engagierte Mitarbeit
bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt laut Kollektivvertrag
derzeit € 572,90 brutto, 14x jährlich, und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die
Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche
Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen
bis 30. August 2019 an die Abteilung TransArts – Transdisziplinäre
Kunst der Universität für angewandte Kunst Wien, z.H. Ulrike Holper:
transarts@uni-ak.ac.atDie Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen
Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen
vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit
und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch
auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.