Im Universitätsarchiv (Kunstsammlung und Archiv) der Universität für
angewandte Kunst Wien gelangt ab 3. August 2020 eine
Lehrstelle eines/einer Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenten/In
(m/w/d) zur Neubesetzung.
Das Berufsprofil des/der Archiv-, Bibliotheks-
und Informationsassistenten/In umfasst die Beschaffung, elektronische Verarbeitung, Bereitstellung, Archivierung und Entlehnung
von Medien sowie Informationsbeschaffung und –vermittlung. Sie beschäftigen sich neben der Aktenverwaltung mit einer Vielfalt
von Kunstwerken und deren Dokumentation, mit Archivalien und Fotografien, analogen und digitalen Medien wie Büchern und gedruckten
sowie elektronischen Zeitschriften, Offline- und Online-Datenbanken. Sie beraten und betreuen die BenutzerInnen unserer Abteilung
und führen allgemeine Verwaltungsarbeiten durch. (Berufsbild lt. Ausbildungsvorschriften BGBI. II. Nr. 43/2020)
Ihre Lehre:- Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre
- Nach Ende der Lehrzeit beherrschen Sie alle Fähigkeiten,
um in Archiven und Bibliotheken anfallende Tätigkeiten selbständig zu verrichten
Unsere Anforderungen:- Neugier
und Aufgeschlossenheit
- Freude am Lernen und an der Weiterbildung
- rasche Auffassungsgabe
- Genauigkeit
und systematische Arbeitsweise
- sehr gute Deutschkenntnisse sowie Englisch-Grundkenntnisse
- Kontaktfreudigkeit
und gute Umgangsformen
- Interesse an Kunst, Architektur und Design
Was wir Ihnen bieten:- eine
abwechslungsreiche und umfangreiche Ausbildung
- ein gutes Betriebsklima
- Integration in ein engagiertes, diverses
Team
- eine spannende, abwechslungsreiche Lehrzeit in einem künstlerischen und wissenschaftlichen Umfeld
- KV-Grundgehalt
im 1. Lehrjahr: €663,40 brutto pro Monat
Bewerbungen mit Lebenslauf und sachdienlichen Unterlagen richten
Sie bitte bis
30. April 2020 digital an das Archiv der Universität für angewandte Kunst Wien, Email:
sammlung@uni-ak.ac.at Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut
sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Es besteht kein Anspruch auf die Abgeltung von Reise-
und Aufenthaltskosten.