Eine*n Projektmitarbeiter*in (m/w/d), 7 Wstd., befristet auf ein Jahr) - Digitale Kunst

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober 2021 eine*n teilbeschäftigte*n Projektmitarbeiter*in (m/w/d, 7 Wochenstunden, auf ein Jahr befristet) für den Bereich Digitale Kunst (Leitung: Univ.-Prof. Mag. Ruth Schnell). Die Anstellung erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts „Lehr- und Forschungsinfrastruktur für Digitale Künste (Le-Fo)“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Call: Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung) in der Abteilung Digitale Kunst.
 
Anstellungserfordernis:
  • abgeschlossenes künstlerisches Studium
  • Erfahrung im Umgang mit audio-visuellen analogen und digitalen Medien
  • medienkunsttheoretisches Wissen, Kenntnisse in Medientechnologien
 
Erwünscht sind:
Erfahrung mit digitalen Gestaltungs- und Entwurfsprozessen virtueller Medien:
Virtual Reality, Augmented und Mixed-Reality.
 
Tätigkeitsbereich:
  • Projektmitarbeit an der Konzeption von Prototypen audio-visueller Datenarchive im virtuellen Raum.
  • Mitarbeit an der Weiterentwicklung des digitalen Medienarchivs der Abteilung Digitale Kunst.
 
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 520, -- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
 
Qualifizierte Interessent*innen richten ihre schriftliche Bewerbung bis 9. August 2021 an die Abteilung Digitale Kunst der Universität für angewandte Kunst Wien, im Betreff: „Bewerbung LeFo 7Std“, e-mail: digitalekunst@uni-ak.ac.at
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
 
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.