Das Bundesministerium für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vergibt gemeinsam mit allen neun Bundesländern unter dem Titel "Kunst und Kultur im
digitalen Raum – Call 2021" Förderungen für innovative, digitale Projekte im Ausmaß von insgesamt 2,5 Millionen Euro.
Neue
Medien und Technologien ermöglichen neue künstlerische Formate und das Überschreiten von Grenzen der bisher klassischen Kunst-
und Kultursparten. Dies betrifft die Digitalisierung in den Bereichen der Produktion, der Kommunikation und der Vermittlung.
Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die technologischen Innovationen
weiter zu entwickeln, verstärkt zu nutzen und künstlerisch zu reflektieren.
Der "Call 2021" soll
digitale Vorhaben fördern, relevante Themen aufgreifen sowie neue Formate der künstlerischen Produktion, der Kommunikation
und der Wissens- und Kulturvermittlung mit den Rezipienten und Rezipientinnen in den Mittelpunkt stellen. Die Bandbreite umfasst
Kunst- und Kulturprojekte, digitale Strategien, künstliche Intelligenz, Apps, Games, digitale Plattformen und interaktive
Webseiten, Virtual- und Augmented Reality etc.
Zielgruppen/TeilnehmerInnen
- Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen
(Kunst- und Kulturbereich)
Zielsetzung
- Unterstützung
der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation
- Neue digitale Kunstformen erproben
- Aneignung
von neuem Wissen und Kompetenzen fördern
- Innovation forcieren
- Neue Konzepte zur Zugänglichkeit und Sichtbarkeit
erproben
- Innovative Vermittlungskonzepte und Barrierefreiheit fördern
- Kritische Reflexion von Technologien
fördern
- Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Disziplinen, Sparten oder AkteurInnen aktivieren
- Nachhaltigkeit
stärken
Förderkriterien
- Nachvollziehbare Projektbeschreibung
- Projekte
müssen nachhaltig sein / Nachnutzung (inhaltlich und finanziell); Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
- Allfällig
bestehende technische Standards / Schnittstellen berücksichtigen
- Für Öffentlichkeit zugänglich / nutzbar machen
- Bundeslandbezug
sowie innovative oder überregionale Dimension
- Neue digitale Kunstformen erproben
- Es muss sich um neue, noch
nicht eingereichte Projekte handeln (keine Weiterführung zum Zeitpunkt der Einreichung bestehender Projekte)
Für die Bewertung positiv
- Einbindung einer Partnerorganisation
mit digitaler Kompetenz (bspw. aus weiterem Bundesland)
- Einbindung weiterer Institutionen aus dem Kunst- und Kulturbereich
- Möglichkeit
von Open Data / Open Access, transparente und partizipative Produktionsweisen
- Eigen- und/oder Drittmittelanteil erwünscht
Projektlaufzeit
- 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2022, max. 15 Monate
Einreichung
- Die Einreichung der Anträge erfolgt bei den Bundesländern
- Einreichfrist: bis 31. Juli 2021
Finanzierung
- Für den Call 2021 stehen für die Projektlaufzeit 2021–2022 insgesamt
€ 2,5 Mio. zur Verfügung
- Die ausgewählten Projekte werden vom jeweiligen Bundesland (50%) und vom Bund (50%) gefördert
- Jedes
Bundesland / Der Bund zahlt jeweils seinen Förderbeitrag direkt an den Fördernehmer / die Fördernehmerin
- Eigen und/oder
Drittmittel erwünscht
Rechtliche Grundlagen
- Für die Förderungen/Projekte
gelten die jeweiligen Kunst-/Kulturfördergesetze der Bundesländer bzw. des Bundes
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