Datenschutzbeauftragter


  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen oder der Auftragsverarbeiter und aller Beschäftigten und Studierenden hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften

  • Überwachung und Kontrolle über die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften innerhalb der Universität für angewandte Kunst

  • Überprüfung der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten

  • Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der diesbezüglichen Überprüfungen

  • Beratung  und Unterstützung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß DSGVO Art. 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen der Aufsichtsbehörde.

  • Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen
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