26. Februar 2021
Ab 1. März 2021 gilt in allen Universitätsgebäuden ausnahmslos:- Verpflichtendes
Mitführen einer negativen Covid-Testbestätigung,nicht älter als 48h. Akzeptiert werden Testbestätigungen von den
Teststraßen der Stadt Wien und der Bundesländer und anderen öffentlichen Teststellen (Apotheken, Hausärzte, Labore, Betriebsstellen,
etc.) sowie der Teststraße Angewandte (siehe unten). Darüber hinaus erlauben mitgeführte Antikörper-Atteste (nicht älter
als 6 Monate) den Zutritt;
- Verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, außer
bei alleinigem Aufenthalt in einem Raum.
Die Regelungen im Detail können Sie
hier
einsehen.
Damit nicht nur Lehrveranstaltungen abgehalten und besucht werden können – hier sind die jeweiligen
Leiter_innen für die Einhaltung der Sicherheitsbestimungen verantwortlich – sondern auch das
selbstständige Arbeiten
in den künstlerischen Abteilungen möglich wird, braucht es in jeder künstlerischen Abteilung ein
Sicherheitskonzept
als Voraussetzung für den Zutritt von Studierenden. Dieses Konzept muss neben Elementen von Selbstverantwortung jedenfalls
auch eine organisierte,
regelmäßige Überprüfung enthalten, um den Sicherheitsstandards objektiv gerecht werden
zu können, die sowohl die Universitätsangehörigen erwarten dürfen als auch die Gesundheitsbehörden einfordern werden.
Neben dieser dezentralen Kontrolle im Verantwortungsbereich der jeweiligen Abteilungsleitungen, Lehrveranstaltungen, Werkstätten,
den Studios und in der Bibliothek finden regelmäßige Rundgänge durch eine eigens beauftragte Person (“Health Checker”) statt.
Auf Nachfrage ist das negative Covid-Testergebnis jederzeit vorzuweisen. In den Büro- und Studioräumlichkeiten müssen die
abteilungsinternen Überprüfungsprozesse ausnahmslos eingehalten werden. In den ersten Wochen werden punktuell zusätzliche
“Health Checker” in den Eingangsbereichen eingesetzt, um während des Anlaufens der dezentralen Kontrollmaßnahmen die erforderlichen
Sicherheitsstandards erreichen zu können. Neben der Überprüfung im Eingangsbereich müssen die dezentralen Kontrollprozesse
in Lehrveranstaltungen und den Studios dennoch eingehalten und routinisiert werden.
In jenen Abteilungen, wo wiederholt
Personen ohne negatives Covid-Testergebnis angetroffen werden, wird der Präsenzbetrieb außer Kraft gesetzt. Diese Rahmenbedingungen müssen ausnahmslos eingehalten werden. Wir verstehen, dass dies allen Universitätsangehörigen
einiges abverlangen wird. Dennoch sind wir überzeugt davon, dass die Möglichkeit, wieder weitgehend in einen Betriebsmodus
zurückzukehren, der dem Wesen einer Universität entspricht, diesen Aufwand rechtfertigt. Angesichts der aktuellen Entwicklung
der Pandemie wäre ohne diese Anstrengungen im Sommersemester ein Universitätsbetrieb, wie wir ihn im vergangenen Semester
praktiziert haben, nicht möglich.
Teststraße AngewandteAb 1. März steht allen Universitätsangehörigen
eine eigene Teststraße in der Kassenhalle der ehem. Postsparkasse (Zugang Teststraße: Georg-Coch-Platz 1, 1010 Wien) zur Verfügung.
Universitätsangehörige können sich dort nach Ausweisleistung von
Montag bis Freitag, zwischen 8–20 Uhr, ohne Voranmeldung,
kostenfrei und unkompliziert testen lassen. Zum Einsatz kommen anterio-nasale Antigen-Selbsttests (“Nasenbohrer-Tests”). Der
Abstrich wird als Selbsttest durchgeführt. Die am Ende der Teststraße ausgehändigte Testbestätigung gilt nur innerhalb der
Angewandten.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches
Sommersemester! Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria
Zettler