Ausschreibung eines Kunstwettbewerbs für gegenständliche Malerei und Zeichnung 2020

Einreichfrist: 07. Januar 2020
Zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie von gegenständlicher Malerei und gegenständlichem Zeichnen in der Bildenden Kunst vergibt das Landratsamt Bodenseekreis einen Förderpreis. Dieser steht im Zusammenhang mit einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg. Es erscheint ein Ausstellungskatalog.
2. Auslober
Landratsamt Bodenseekreis, Kreiskulturamt, Schloss Salem/Prälatur, 88682 Salem,
Tel. 07541 204 6400, E-Mail: kreiskulturamt.sekretariat@bodenseekreis.de

3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr der Preisvergabe nicht älter als 35 Jahre sind oder werden und an einer Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie der Bildenden Künste eingeschrieben sind oder eingeschrieben waren und einen entsprechenden Abschluss besitzen. Die Teilnehmer sollen sich in ihrer Ausbildung und/oder ihrem Schaffen der gegenständlichen Malerei oder dem gegenständlichen Zeichnen widmen.

4. Einzureichende Werke
Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich sein und in Malerei oder Zeichnung ausgeführt worden sein. In Ausnahmefällen können einzelne Elemente der Collage/des Druckes in einer im Gesamten malerischen oder zeichnerischen Arbeit akzeptiert werden. Die Entscheidung liegt dabei beim Kuratorium und wird für den Einzelfall bemessen. Die einzureichenden Arbeiten dürfen das Maß von 200 x 200 cm nicht überschreiten. Arbeiten auf Leinwand müssen auf Rahmen gezogen geliefert werden oder vom Teilnehmer vor Ort auf- und abgespannt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Werke können nicht berücksichtigt werden.

5. Preisvergabe
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld von 4000,- Euro. Das Preisgeld kann auf bis zu zwei Preisträger/innen aufgeteilt werden. Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines Kuratoriums durch das Landratsamt Bodenseekreis. Der/die Preisträger bekommt/bekom-men außerdem die Möglichkeit, im auf die Preisvergabe folgenden Jahr in der Städtischen Galerie Fähnle in Überlingen auszustellen. Ein weiterer Preis von 1000,- Euro wird an den/die Teilnehmer/in vergeben, der/die vom Ausstellungspublikum gewählt wird (Publikumspreis). Die Wahl erfolgt während der Ausstellungslaufzeit, beginnend an der Eröffnung bis einschließlich 23. August 2020. Sollte das Publikum den/die selbe/n Teilnehmer/in wie die Jury wählen, wird der Publikumspreis an den/die vom Publikum zweitplatzierte/n Teilnehmer/in vergeben.

6. Ausstellung
Das Kuratorium bestimmt eine Anzahl an Wettbewerbsteilnehmern, deren Werke in der Galerie Bodenseekreis präsentiert werden. Unter ihnen befindet sich auch der/die vom Kuratorium bestimmte(n) Preisträger. Die ausgewählten Teilnehmer sind in der Ausstellung mit einer oder mehreren Arbeiten vertreten. Es besteht kein Anspruch auf Präsentation aller eingereichten Arbeiten eines Teilnehmers. Im Katalog werden alle Teilnehmer an der Ausstellung präsentiert.

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