Hans-Hollein-Projektstipendium 2020

Einreichfrist: 15. Juli 2020
Zweck/Intention: Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur und Design sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.

Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
 
Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: bis zu 2 Stipendien

Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben soll 2020 begonnen werden

Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 7.800,00

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 15. Juli 2020 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „Hans-Hollein-Projektstipendium“ zu kennzeichnen.

Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:
 
  • genau ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Hans-Hollein-Projektstipendium www.bmkoes.gv.at,
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform),
  • Adressen inkl. Telefon und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll,
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Kopie des Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels, Portfolio/Mappe der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (A4 Format, maximal der letzten 5 Jahre, keine Originale, keine Sammelkataloge). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auch auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden www.bmkoes.gv.at
Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.

Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/B/6 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.

Postadresse: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung IV/B/6, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson: Gabriele Kosnopfl, gabriele.kosnopfl@bka.gv.at
 
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