Zulassung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt (siehe Studienangebot), erfolgt die Zulassung zum Studium innerhalb der Zulassungsfrist (siehe Termine und Veranstaltungen).

Aktuelle Termine und Hinweise

Zulassung Sommersemester 2024

5. Februar - 29. März 2024

Wichtige Hinweise

  • Alle für die Zulassung erforderlichen Dokumente (siehe Studienangebot/Voraussetzungen) sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen bzw. hochzuladen und müssen im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.
  • Alternativ zum Reisepass kann auch ein anderes Ausweisdokument zusammen mit einem Staatsangehörigkeitsnachweis verwendet werden.

Je nach Ausstellungsland ist eine Beglaubigung der Dokumente erforderlich, siehe Beglaubigungsliste Hochschulwesen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen!
Erasmus-Stipendiat*innen sind davon ausgenommen.

Fremdsprachigen Zeugnissen sind beglaubigte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen beizulegen.

Nötige Schritte

Diplom, Bachelor, Master, PhD in Art

Nach erfolgreich bestandener Zulassungsprüfung wird vor Beginn der Zulassungsfrist des darauffolgenden Wintersemesters eine Einladung zur Online-Zulassung per E-Mail zugesandt. Diese ist drei Semester lang gültig.

Diese E-Mail ist, insbesondere im Falle eines späteren Studienbeginns, aufzubewahren und den darin erläuterten Schritten zu folgen.

Wird nach Abschluss eines Bachelorstudiums an der Angewandten mit dem Masterstudium derselben Studienrichtung an der Angewandten fortgesetzt, ist das vollständig ausgefüllte Meldungsblatt sowie die unterschriebene Werknutzungsbewilligung an studien@uni-ak.ac.at zu senden (Ausnahme: Cross-Disciplinary Strategies).

Formulare

zur Einreichung in der Studienabteilung


Wissenschaftliches Doktorat

Der Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium mit Farbscans aller nötigen Beilagen zu Vorstudien (gegebenenfalls beglaubigt) sowie des Reisepasses ist spätestens 14 Tage vor dem Ende der Zulassungsfrist an studien@uni-ak.ac.at zu senden.

Später eingebrachte Anträge führen im Falle einer positiven Erledigung zu einer Zulassung im folgenden Semester.

Die Dissertationsvereinbarung ist bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters zwischen Dissertant*in und Betreuer*innen abzuschließen.

Formulare

zur Einreichung in der Studienabteilung


Postgraduale Universitätslehrgänge

Das vollständig ausgefüllte Meldungsblatt, die unterschriebene Werknutzungsbewilligung, Farbscans aller nötigen Beilagen zu Vorstudien (gegebenenfalls beglaubigt) sowie des Reisepasses sind an studien@uni-ak.ac.at zu senden.

Formulare

zur Einreichung in der Studienabteilung


Erasmus Incoming

Das vollständig ausgefüllte Meldungsblatt, die unterschriebene Werknutzungsbewilligung sowie einen Farbscan des Reisepasses sind an studien@uni-ak.ac.at zu senden.

Formulare

zur Einreichung in der Studienabteilung


Außerordentliches Studium

Das vollständig ausgefüllte Meldungsblatt sowie eine Farbscan des Reisepasses sind an studien@uni-ak.ac.at zu senden.

Studierende der MUK und der CEU senden darüber hinaus bitte einen Scan ihrer Studienbestätigung.

Formular

zur Einreichung in der Studienabteilung


Mitbelegung

Die Anmeldung zur Mitbelegung erfolgt über die Onlineanmeldung für Mitbeleger*innen.

Vor der Meldung zur Mitbelegung muss das Studium an der Stammuniversität bereits fortgesetzt sein. Die Zulassung als Mitbeleger*in gilt für jeweils ein Semester und muss für jedes Folge­semester neuerlich beantragt werden.

Bearbeitung

Die Bearbeitung des Zulassungsantrags kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Nach Bearbeitung des Zulassungsantrags wird eine E-Mail von der Studienabteilung zugesandt, entweder zur Klärung offener Fragen oder mit der Zusendung der nötigen Zahlungsdaten zur Überweisung von Studien-/ÖH-Beitrag und der Aufforderung zur Datenmeldung an die Statistik Austria.

Gegebenenfalls kann vor Zahlung des Studienbeitrags noch ein Antrag auf Erlass/Reduktion des Studienbeitrags gestellt werden, siehe Finanzielles.

Nachfragen vor Ablauf von 14 Tagen verzögern die Bearbeitung. Vor einer aktiven Kontaktaufnahme bitten wir sicherzustellen, dass die E-Mail-Adresse korrekt angegeben wurde und sich keine Nachrichten im Spam-Ordner befinden.

Zulassung

Nach Einlangen des Studien-/ÖH-Beitrags am Konto der Universität und Erfassung der für die Statistik Austria nötigen Daten werden die Login-Daten für den Studierendenaccount zugesandt, wo unter anderem auch die Studienbestätigung (Studienblatt + Fortsetzungsübersicht) abrufbar ist.

Sollte nach Ablauf von etwa vier Werktagen (Bankweg) keine Verständigung über die erfolgreiche Zulassung zum Studium eintreffen, bitten wir nach Prüfung des E-Mail-Spam-Ordners um Kontaktaufnahme mit der Studienabteilung: studien@uni-ak.ac.at.

Ohne erfolgreichen Abschluss der Zulassung (Wintersemester bis Ende Oktober, Sommersemester bis Ende März) können im jeweiligen Semester keine Lehrveranstaltungen besucht oder Prüfungen abgelegt werden!


Wichtiges für den Studienstart

Rechte und Pflichten

Wir empfehlen, zur Orientierung im Studium einen Blick in das jeweilige Curriculum zu werfen sowie sich über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Studierenden zu informieren.

Das entsprechende Curriculum ist beim jeweiligen Studium unter Studienangebot zu finden.

Rechtliche Grundlagen des Studiums werden im Universitätsgesetz 2002 - Rechte und Pflichten der Studierenden in § 59 sowie in der Satzung der Angewandten geregelt.

Curriculum

Ein Curriculum regelt Studienprogramme und schafft Verbindlichkeit für Lehrende und Studierende. Curricula umfassen Lernziele und Lerninhalte sowie Aspekte von Lernprozessen und der Lernorganisation. Rechtlich betrachtet, ist das Curriculum eine Verordnung, mit der das Qualifikationsprofil, der Inhalt und der Aufbau eines Studiums und die Prüfungsordnung festgelegt werden, und wird vom Senat erlassen.


Studienanfänger*innen eines Bachelor- oder Diplomstudiums müssen nach § 59a UG innerhalb der ersten vier Semester eine Mindeststudienleistung im Umfang von 16 ECTS-Punkten erbringen. Gelingt das nicht, erlischt die Zulassung für das betreffende Studium und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von zwei Studienjahren neuerlich beantragt werden.


Der aktuelle Studienfortschritt kann der Studienplananalyse entnommen werden, die über die base Angewandte in Echtzeit erstellt werden kann.

Die Studienzeit - im Diplomstudium: der Studienabschnitte - wirkt sich auf die Vorschreibung des Studienbeitrags aus.

Ordentliche Studierende eines Diplomstudiums können den Abschluss des 1. Studienabschnitts per Antrag an die Studienabteilung einreichen, sobald alle erforderlichen ECTS des 1. Studienabschnitts laut entsprechendem Curriculum erfüllt sind.

Einteilung des Studienjahres

Unter Termine und Veranstaltungen ist eine Auflistung wichtiger Termine, Fristen, Ferienzeiten und Feiertage zu finden.

Besonders zu beachten ist der Termin der Erstsemestrigenbegrüßung, mit dem das Studienjahr für alle neuen Studierenden offiziell beginnt.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Nach erfolgter Zulassung ist die Anmeldung für den Besuch von Lehrveranstaltungen via der base Angewandte/Lehre möglich und auch erforderlich. Bei der Anmeldung ist bitte zu beachten, welche Lehrveranstaltungen laut Curriculum besucht werden können und sollen. Das konkrete Lehrangebot findet sich in der base Angewandte durch Suche nach Studienrichtung/Studienplanfach/Fach.

Standorte und Arbeitsräume

Wo sich Hörsäle, Werkstätten, Abteilungen, Arbeitsräume usw., aber auch wichtige Anlaufstellen befinden, ist unter Einrichtungen und Anlaufstellen zu finden.

Eine Zutrittskarte zu Räumlichkeiten der Angewandten wird ordentlichen Studierenden gegen Vorlage eines Ausweises vom Portier am Oskar-Kokoschka-Platz 2 ausgegeben. Bei Beendigung des Studiums ist die Zutrittskarte zu retournieren.

Studierendenausweis

Bei Bedarf kann nach erfolgreicher Zulassung zum Studium ein Ausweis für Studierende in der Studienabteilung ausgestellt werden. Dazu ist neben einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Pass) auch ein ausweistaugliches Foto (Farbe, Fotopapier, 3,5 x 4,5 cm) mitzubringen.

Bei Verlust des Studierendenausweises muss der Studienabteilung eine Verlustmeldung - diese kann online über fundamt.gv.at durchgeführt werden - oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei übermittelt werden. Bitte unbedingt auf die Angabe "Studierendenausweis der Universität für angewandte Kunst Wien" achten. Zur Ausstellung eines Duplikats ist erneut die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments sowie ein ausweistaugliches Foto erforderlich.

Anerkennung von Prüfungen

Lehrveranstaltungen, die im Rahmen von anderen Studien absolviert wurden, können auf Antrag, ausschließlich innerhalb des ersten Studienjahres, vom Studiendekanat anerkannt werden.

Vor Studienantritt können keine Auskünfte über voraussichtliche Anerkennungen gegeben werden.

Finanzielles

Informationen zu finanziellen Belangen wie Studienbeitrag, Beitragsbefreiung, Beihilfen, Ermäßigungen etc.

Information und Kontakt

Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr

Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060

Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.
Für den Inhalt verantwortlich: Universität für angewandte Kunst Wien / Studienangelegenheiten, Redaktion und Gestaltung: Anita Turi