Team Barrierefrei

Behindertenvertrauensperson für allgemeines und künstlerisch-wissenschaftliches Personal

 
Foro von Shirley Thurner

Liebe Universitätsangehörige!
 
Mein Name ist Shirley Thurner und ich bin seit März 2017 Behindertenvertrauensperson an der Universität für angewandte Kunst Wien.
 
Bei meiner Tätigkeit an der Angewandten (2012 - 2019 Raumkoordination u. seit Okt. 2019 im Veranstaltungsmanagement) kam ich mit zahlreichen Universitätsangehörigen in Kontakt, was mich motiviert(e), mich für die Interessen von Personen mit Beeinträchtigung einzusetzen.
 
Mein Haupt-Fokus liegt dabei auf generellen Anliegen von Menschen, die sich an der Angewandten auf unterschiedliche Art und Weise eingeschränkt fühlen und sich mit Themen, Fragen oder Anliegen an mich wenden können - sei es in Hinblick auf eine geeignete Infrastruktur (Möbel, Ausstattung, Hilfsmittel, etc.), sei es bei Fragen durch Informationen (weiterführende Links oder richtige Kontaktpersonen) oder sei es nur durch ein offenes Gespräch. 
 
Ich kümmere mich in Kooperation mit dem Rektorat auch um die Erlangung u. Einhaltung der Rechte für "Begünstigt Behinderte" des künstlerischen und wissenschaftlichen wie auch allgemeinen Personals, z.B. durch Berücksichtigung bei Neueinstellungen oder durch eine Aufklärungskampagne innerhalb des Hauses.
 
Ich werde ich mich um eine Lösung bemühen und dabei selbstverständlich Diskretion bewahren. Oft ist es nur eine fehlende Information oder auch Schamgefühl, was berechtigte Personen daran hindert, mit geeigneten Maßnahmen eine Verbesserung zu erfahren (z.B. durch Mikrofonverbindung mit Hörgeräten, Übersetzung in Gebärdensprache, etc.) oder für Personal auch Ansprüche beim Sozialministeriumservice geltend zu machen. 
 
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen können Sie sich gerne an mich wenden!

Meine Kontaktdaten:
Shirley Thurner
Büroadresse: 1., Vordere Zollamtsstraße 7, Erdgeschoss
E-Mail: shirley.thurner@uni-ak.ac.at
Tel.: +43-1-71133-6307

Beauftragte für Studierende mit Behinderung


Foto von Veronika Merklein  Text:
 
Im Freisemester von März - August 2025, Karenzvertretung: Alexander Draxl

Mein Name ist Veronika Merklein und ich bin seit Sommer 2022 (neben meiner Tätigkeit als Austauschkoordinatorin für Incoming Students) unterstützend für behinderte und beeinträchtigte Studierende an der Universität für angewandte Kunst Wien tätig.
 
Ich selbst bin es tagtäglich gewohnt, irgendwo nicht hineinzupassen. Diese Erfahrung und meine mehr als zehnjährige künstlerische und aktivistische Arbeit haben mich für Diversifizierung und Inklusion sensibilisiert, weshalb es mir ein persönliches Anliegen ist, unsere Universität barriereärmer zu gestalten.
 
Mein Ansatz ist nicht einem Maßnahmenkatalog zu folgen, sondern die individuellen Bedürfnisse und Fragestellungen in den Mittelpunkt zu stellen. Anliegen können nur gesehen und verbessert werden, wenn sie bei mir eintreffen, weswegen ich auch dazu ermuntern möchte, mich proaktiv anzusprechen.

Meine Kontaktdaten:
Alexander Draxl PhD (in Karenz: Mag.a Veronika Merklein)
Büroadresse: Expositur Georg-Coch-Platz (Ehemalige Postsparkasse / International Office), 1., Georg-Coch-Platz 2,  Raum: 023
Eingang: Dominikanerbastei 16 oder barrierefrei über die Wiesinger Strasse 4
E-mail: barrierefrei@uni-ak.ac.at
Tel.: +43-1-71133-3174 

Sprechstunde: Mi, 15:30 - 18:00 (Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten)
 
Regelungen über die Gleichstellung und Antidiskriminierung von Menschen mit Behinderung sind in internationalen und nationalen Dokumenten festgehalten:


UNIVERSITÄTSGESETZ 2002

Im Universitätsgesetz 2002 sind in den folgenden angeführten Abschnitten gesetzliche Grundlagen für den Bereich Studium und Behinderung festgelegt:

Leitende Grundsätze
  • § 2 UG, Z. 11: Die leitenden Grundsätze für die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind: 11. besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen.
Curricula
  • § 58 Abs. 11: Für Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005, sind die Anforderungen der Curricula – allenfalls unter Bedachtnahme auf gemäß § 59 Abs. 1 Z 12 beantragte abweichende Prüfungsmethoden – durch Bescheid des studienrechtlichen Organs zu modifizieren, wobei das Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar sein muss.
Rechte und Pflichten der Studierenden
  • § 59 Abs. 1 Z 12: Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Empirische Grundlagen aus der Studierendensozialerhebung

Studierendensozialerhebung 2019, Institut für höhere Studien (Der Bericht aus 2023 wird im Herbst 2024 veröffentlicht): http://ww2.sozialerhebung.at/index.php/de/ergebnisse/2019
Inklusive Hochschulen – Angebote für Studierende mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Zusatzstudie zur Studierenden-Sozialerhebung 2019): http://ww2.sozialerhebung.at/images/Berichte/Studierenden-Sozialerhebung-2019_Zusatzbericht_Gesundheitliche_Beeintraechtigung_Qualitativer-Teil.pdf
http://ww2.sozialerhebung.at/images/Berichte/Studierenden-Sozialerhebung-2019_Zusatzbericht_Gesundheitliche_Beeintraechtigung.pdf
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DEFINITION UND ZIEL

Abweichende Prüfungsmethoden sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschriebenen Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.
Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungen mit

  • gleichem Inhalt
  • gleicher Leistung,
  • aber in einem anderen/flexiblen Modus.
Ziel ist es, Prüfungen und Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass betroffene Studierende nicht aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind.

PRÜFUNGSTYPEN
Abweichende Prüfungsmethoden können für sämtliche Prüfungstypen und jede Form des Leistungsnachweises vereinbart werden. Dies gilt sowohl für Vorlesungen als auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Beispiele für Prüfungstypen, bei denen abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden können:
  • mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, Multiple-Choice-Prüfungen
  • Zwischentests
  • Referate
  • Aktive Anwesenheit (z.B. Diskussion)
  • Abgaben (z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten)
  • Exkursionen, Ausflüge, Museumsbesuche etc.
Ideen zu Lösungsvorschlägen für unterschiedliche Beeinträchtigungen finden Sie unter https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/

FRISTEN

Abweichende Prüfungsmethoden (und Lernsettings) müssen spätestens in den ersten 1,5 Monaten eines Semesters (WS: bis 15.11., SS: bis 15.4.) schriftlich festgehalten werden. Bei plötzlich auftretenden Beeinträchtigungen kann und soll auch später eine Lösung gefunden werden.

 
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ANSUCHEN UM ALTERNATIVE PRÜFUNGSMETHODEN


Im Normalfall ist ein fachärztlicher, psychotherapeutisches oder klinisch-psychologischer Nachweis zu erbringen, der dann zum (bestätigten) Antrag auf Abweichende Prüfungsmethoden führt, der in den meisten Fällen für das gesamte Studium des angegebenen Studienprogramms an der Universität für angewandte Kunst Wien gültig ist. Bei plötzlichen oder kurzfristigen Beeinträchtigungen können Alternativen direkt mit der Lehrveranstaltungsleitung vereinbart werden. Dabei ist es erforderlich, dies nach persönlicher Absprache schriftlich festzuhalten. Die Lehrveranstaltungsleitung darf sich vorbehalten, direkt einen Nachweis oder über das Team Barrierefrei einzufordern.

Ein stattgegebener Antrag ist keine automatische Information an Lehrende/Prüfende oder ein Vermerk im Datensystem. Ein stattgegebener Antrag bestätigt nur Ihr grundsätzliches Recht auf die abweichende Methode und eignet sich als gute Kommunikationsgrundlage. Die Information über die Notwendigkeit abweichender Prüfungsmethoden muss in jeder Lehrveranstaltung und zu jeder Prüfung von Ihnen selbst ausgehen - auch zum Schutz Ihrer eigenen Daten. Außerdem verlaufen manche Beeinträchtigungen schub- oder phasenweise, so dass nicht zu jedem Zeitpunkt derselbe Bedarf besteht.

BEURLAUBUNG
Eine Beurlaubung wird vom Studiendekanat bewilligt und kann auch während des Semesters eingebracht werden. Siehe Antrag auf Beurlaubung und Information zum Antrag auf Beurlaubung: https://www.dieangewandte.at/studiendekan

ANGEPASSTE ZULASSUNGSPRÜFUNG
Ein veränderter Modus der Zulassungsprüfung kann beim Team Barrierefrei erfragt werden: barrierefrei@uni-ak.ac.at, +43-1-711331-3174. Anmeldefrist: 1.12.
MODIFIZIERTES STUDIUM

Wo bestimmte Beeinträchtigungen nicht durch abweichende Prüfungsmethoden zu kompensieren sind, können bestimmte Inhalte des Curriculums verändert werden. Wenden Sie sich hierzu ans Team Barrierefrei.


PRÜFUNGSABBRUCH / LEHRVERANSTALTUNGABRUCH

Ein Prüfungsabbruch oder der Abbruch einer Lehrveranstaltung können aufgrund einer erheblichen Verschlechterung durch eine Beeinträchtigung vorkommen. Dazu zählen bspw.: plötzliche oder längerfristige Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Prüfung, Blackout, Panikattacke, akute Schmerzen oder (länger andauerende) Schübe, Unfälle, Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitionsphasen. Für den Abbruch von Prüfungen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, kann es sein, dass Lehrende oder Prüfungsleitungen einen Nachweis zur Glaubhaftmachtung des wichtigen Grundes haben möchten.
Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind zum Beispiel „versäumtes Abmelden", „zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder „kein Interesse/keine Zeit mehr".

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Kontakt / Hilfe

Team Barrierefrei

Shirley Thurner -
Behindertenvertrauensperson für allgemeines und künstlerisch-wissenschaftliches Personal

Büroadresse: 1., Vordere Zollamtsstraße 7, Erdgeschoss
Tel.: +43-1-71133-6307

Mag.a Veronika Merklein -

Beauftragte für Studierende mit Behinderung (Vertreten im SoSe 2025 von Alexander Draxl)

Büroadresse: Postsparkasse (International Office), 1., Georg-Coch-Platz 2,  Raum: 010
Tel.: +43-1-71133-3173 
Sprechstunde: Mi, 15:30 - 18:00 (Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten)

Portier*in Vordere Zollamtsstraße 7 (VZA 7)
+43-1-71133-3200

Portier*in Oskar Kokoschka Platz 2 (OKP)
+43-1-71133-2200

Portier*in Georg-Coch-Platz 2 (PSK)
+43-1-71133-5200

Weiterführende Links: