Allgemeine Informationen
In dieser Aktion können nur Auslandsaufenthalte von ordentlichen Studierenden bis zu einer Maximaldauer von 5 Monaten gefördert
werden.Einreichtermine:
15. Mai
15. November
Stipendien
- Kurzfristige, fachspezifische Kurse im Ausland
- Wissenschaftliches Arbeiten im Ausland
- Auslandskostenzuschüsse
- Förderungen für Auslandsbeziehungen (nur Lehrende!)
Richtsätze
Die Richtsätze betragen für Länder innerhalb Europas EUR 400 für Übersee EUR 800 monatlich; die max. Auszahlungssumme ist
jedoch mit EUR 2.400 limitiert (Richtsätze sind NICHT garantiert).
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bewerbungen sind nur möglich, wenn die geplanten Vorhaben in Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die studienabschließende
Arbeit durchgeführt werden oder zur fachspezifischen Weiterbildung nach der studienabschließenden Arbeit dienen (Antrag und
Durchführung bis maximal 2 Jahre nach dem Diplom)
- der ständige Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (z.B. Beruf, Studium) muss in Österreich sein
- zum Zeitpunkt der Bewerbung darf sich der/die Kandidat/in noch nicht zur Realisierung seines/ihres Ausbildungsvorhabens im
Ausland befinden
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformulare mit Foto
- vollständiger Lebenslauf mit genauer Beschreibung des bisherigen Studiengangs
- ausführlicher Studien- bzw. Forschungsplan für den Auslandsaufenthalt, aus dem vor allem die Begründung der Notwendigkeit
des Kursbesuchs für die studien-abschließende Arbeit bzw. die fachspezifische Weiterbildung hervorgehen muss
- zwei Empfehlungsschreiben von Fachprofessoren unserer Universität, in denen die Notwendigkeit und die Dauer dieses Aufenthaltes
bestätigt werden
- Sammelzeugnis und gegebenenfalls Abschlusszeugnis
- Nachweis der Aufnahme an der Gastinstitution (Betreuungszusage, Bestätigung bei unbezahlten Praktika, ...)
- Finanzierungsplan (Formular), aus dem in Gegenüberstellung zu den Lebenshaltungskosten und evtl. Kursgebühren die beabsichtigte
Finanzierungsform (z.B. Stipendien, Eigenleistung, Kredite) ersichtlich ist
Förderung der Auslandsbeziehungen (nur Lehrende!)
Lehrende können zu denselben Fristen unter "Förderung der Auslandsbeziehungen" Zuschüsse zu etwaigen Auslandsvorhaben beantragen.Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformulare mit Foto
- Lebenslauf
- ausführliche Beschreibung des Vorhabens für den Auslandsaufenthalt
- ein Empfehlungsschreiben vom Dienstvorgesetzten, in dem die Notwendigkeit und die Dauer dieses Aufenthaltes bestätigt wird
- etwaige Einladungen od. Bestätigungen (z.B. Konferenzteilnahme)
- Finanzierungsplan (Formular), aus dem die Gegenüberstellung zu den Lebenshaltungskosten ersichtlich ist
Gilt für alle Einreichungen: NACH ABSCHLUSS des Vorhabens sind jedenfalls Bestätigungen (für Lehrende auch Rechnungen) und ein persönlicher Bericht vorzulegen,
andernfalls wird der Zuschuss zurückgefordert!
Es werden NUR VOLLSTÄNDIGE Anträge bearbeitet!Alle Ansuchen sind fristgerecht v o r Antritt des Auslandsaufenthaltes zu stellen.Die Gewährung des Stipendiums ist in jedem Fall abhängig von der Bedeckbarkeit aus budgetären Mitteln der ho. Universität
und der Anzahl der Anträge!Auskunft und Formulare sind im International Office ein-/abzuholen.
Equality for Mobility (EfM) - Chancengleichheitsstipendium für Mobilitäten
Allgemeine Informationen
Mit dem Stipendium Equality for Mobility (EfM) werden kurzfristige Mobilitäten für Studierende mit Betreuungspflichten, Studierende mit Beeinträchtigung und/oder Studierende
mit ökonomischen Hindernissen - bevorzugt ohne vorherige Auslandserfahrungen - gefördert, um in Bezug auf Mobilitätserfahrungen
wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen den Studierenden herzustellen.
Förderungsdauer 2 Tage bis 5 Monate (ein Semester)
Fördersumme* beträgt maximal 2.400 € (zusätzlich zum Auslandsstipendium oder Erasmus+ Stipendium)
Einreichtermine:
15. Mai
15. November
Bewerbungsvoraussetzungen**
Equality for Mobility (EfM) kann von ordentlichen Studierenden der Universität für angewandte Kunst Wien (keine Graduierte) ausschließlich im Zusammenhang
mit einer Bewerbung für das Auslandsstipendium der Angewandten oder eines Erasmus+ Stipendiums** beantragt werden.
Zusätzlich zu einer positiven Bestätigung des geplanten Auslandsvorhabens (z.B. Zusage für einen Auslandsaufenthalt an einer
Universität, Praktikum, Recherchetätigkeit, etc.), müssen einer der oder mehrere Faktoren für die Gewährung des (EfM) Stipendiums zutreffend sein und mit ausführlicher Begründung und etwaigen Nachweisen belegt werden:
- Kinderbetreuungspflichten / andere Betreuungspflichten / Unterhaltszahlungen
- Beeinträchtigung (Behinderung, chronisch-physische oder -psychische Erkrankung)
- Ökonomische Hindernisse
Bewerbungsunterlagen***
- EfM-Bewerbungsformular (inkl. Begründung und eidesstattlicher Erklärung)
- Belege durch geeignete Nachweise****
Einreichung
- Die Bewerbungsunterlagen sind im International Office anzufordern und fristgerecht zur jeweiligen Deadline einzureichen.
Nach Abschluss des Auslandsvorhabens sind eine Bestätigung/Zeugnis und ein persönlicher Bericht (max. 1 A4 Seite) vorzulegen, andernfalls
muss der Zuschuss zurückgefordert werden.
* Equality for Mobility (EfM) wird zweimal im Jahr, nach Juryentscheid transparent und aliquot, an AntragstellerInnen ausgeschüttet und unterliegt einer
internen maximalen Staffelung. Richtwerte ab einem Auslandsaufenthalt von 3 Monaten, wobei die Gewährung des Stipendiums aber
in jedem Fall abhängig ist von der Bedeckbarkeit aus den budgetären Mitteln der Universität: Niedrig (800 € mit Kind od. Beeinträchtigung,
exkl. ökonomische Hindernisse), Mittel (1.600 € ökonomische Hindernisse ohne weitere Faktoren), Hoch (2.400 € mindestens 2
Faktoren müssen zutreffen)
** Ist ein Studienaufenthalt oder Praktikum durch Erasmus+ gefördert, wird bei Betreuungspflicht und/oder Beeinträchtigung der Studierenden der Erasmus+ Zuschuss direkt von der EU
beantragt. Zusätzlich kann in diesem Fall ausschließlich eine Förderung bei ökonomischen Hindernissen aus dem EfM beantragt werden.
*** Erklärung, CV und Finanzierungsplan müssen zusätzlich im Zusammenhang mit einem Erasmus+ Stipendium eingereicht werden,
da diese Unterlagen im Zusammenhang mit einem Auslandsstipendium schon abgefragt werden.
**** Nachweise können sein: Bestätigung des Härtefallfonds der Studienvertretung innerhalb der letzten 3 Semester, Studienbeihilfe,
Nachweis von Kinderbetreuungs- bzw. anderer Betreuungspflichten, Unterhaltszahlungen, Kontoauszüge, Studienbeihilfe, Behindertenausweis,
ärztliches Attest, etc.
BMBWF Auslandsstipendium für Studierende der Künste
Dieses Stipendium dient zur Förderung von 1-2 Auslandssemestern (max. 9 Monate) während eines Studiums an einer Kunstuniversität,
es gilt NICHT für Länder, die am ERASMUS+ Programm beteiligt sind!Dauer: 4-9 MonateLeistung: EUR 600 pro Monat (Monatlicher Stipendienbeitrag)Einreichtermin: jederzeitAbgabe: im International Office (Expositur Postgasse 6 / 2. Stock)Bewerbungsvoraussetzungen:
- Zielgruppe: Studierende
- Herkunftsland: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Höchstalter: 35 Jahre
- Fachbereich: Künstlerische Studien an einer österreichischen Kunstuniversität
- Vorstudien: Die Vorstudien (Bachelor oder 1. oder 2. Diplomabschnitt, min. 6 Semester) müssen mit Auszeichnung abgeschlossen sein.
- Laufendes Studium: Ausgezeichneter Studienerfolg im Rahmen des laufenden Studiums. Einhaltung der Regelstudiendauer mit zwei zusätzlichen Semestern.
- Studienerfolgsnachweis: Das Hauptfach (wenn vorhanden) muss im Ausland absolviert werden, allenfalls sind 12 ECTS im Semester oder 27 ECTS im Studienjahr
verpflichtend zu erreichen.
- Zielland: ALLE (exkl. der 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei,
Republik Mazedonien und Serbien)
Bewerbungsunterlagen:
- Formloser Antrag: Beschreibung und Begründung des Studienvorhabens an der Gastuniversität
- Lebenslauf
- Bachelor- oder Vordiplomzeugnis
- Sammelzeugnis des laufenden Studiums
- Unterschriebenes Learning Agreement bzgl der Anerkennung des zentralen künstlerischen Faches durch den Studiendekan Prof.
Josef Kaiser und die Gastuniversität
- Zulassungsbestätigung der Gastuniversität
- Befürwortung der/des Lehrers/in des zentralen künstlerischen Faches der Heimatuniversität
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan