Allgemeine Informationen
Mission-Statement
Das International Office versteht sich als Tor zur Welt für Studierende, Lehrende, Wissenschaftler*innen und das administrative
Personal. Durch seine global vernetzende Beziehungsarbeit, die auf Flexibilität und Wertschätzung basiert, fokussiert auf
die jeweilige Zielgruppe, gestaltet das International Office nachhaltig Internationalität als strategischen Grundpfeiler der
Angewandten. (...) Das International Office fördert niederschwellig, fair, transparent sowie divers und inklusiv Auslandsprojekte
sowie studienrelevante und berufliche/wissenschaftliche Erfahrung im internationalen Kontext durch Verschränkung von physischer
und virtueller Mobilität. (...) Mit über 120 internationalen Partnerinstitutionen, einem starken weltweiten Netzwerk, persönlichen
Kontakten und strategischen Kooperationen bietet das International Office allen Interessierten optimale Voraussetzungen und
Support für ihre eigenen Internationalisierungsvorhaben.Zukunft öffnen - Entwicklungsplan der Universiät für angewandte Kunst Wien 2025-2030
STUDIENAUSTAUSCH 2025/26 (2025/W + 2026/S)
RESTPLÄTZE JETZT ONLINE - follow the link:
Anmeldung mit der Angewandte s-Identity & standard single-sign-on Password (shibboleth).
Wenn Sie sich im Studienjahr 2025/26 (2025/W oder 2026/S) für STUDIENAUSTAUSCH an einer Erasmus+ Partneruniversität oder einer internationale (Non-Erasmus+) Partneruniversität bewerben möchten:
Melden Sie sich ONLINE über unser Mobilitätsportal (Formular: 01 Registration for Study Exchanges and Traineeships) an. Da die Plätze first come first served vergeben werden, können Sie bis zu 3x Wunsch-Destinationen (inkl. gewünschtem Studienprogramm) angeben.
Max. Anzahl finanzierter Mobilitäten pro Person und Studienzyklus:
- 1x Studienaustausch_Langzeitmob. (Erasmus+/Non-Erasmus+ Univ. - 1 Sem.)
- 1x Studienaustausch_Kurzzeitmob. (e.g. Erasmus+ BIP - 5 Tage)
- 1x Praktikum_Langzeitmoblilität (Erasmus+: 2 Monate; Non-Erasmus+)
- 1x Graduierten-Praktikum_Langzeitmob. (nur Erasmus+, max. 2 Monate finanziert)
Sie können auch mehr Mobilitätsprojekte als die o.a. machen (im Erasmus+ Programm insgesamt maximal 12 Monate Mobilität/pro Studienzyklus), diese
könnten dann aber nur als Zero-Grant Mobilitäten (ohne Mobilitätszuschuss) durchgeführt werden.
Reisehinweise
Ein Hinweis aus aktuellem Anlass: Visa und andere Reisedokumente werden – gerade in Ländern wie USA und UK – bei der Einreise streng kontrolliert. Zu beachten ist, dass es je nach Aufenthaltszweck unterschiedliche Visakategorien gibt: Ein Praktikum kann ein anderes Visum
erfordern als ein Studienaufenthalt! Außerdem ist zu bedenken, dass ein erteiltes Visum keine Garantie für die tatsächliche Einreise ist - die endgültige Entscheidung liegt immer beim Grenzpersonal.Studierende im Ausland sind Botschafter*innen der Angewandten! Euer Verhalten im Ausland reflektiert auf alle Mitglieder unserer Universität – bitte helft uns dabei, die guten Beziehungen zu unseren Partnerinstitutionen aufrechtzuerhalten und informiert euch im Vorfeld über die sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in eurem Gastland.Unser Tipp: geben Sie Ihren Auslandsaufenthalt zur Sicherheit (für den Notfall) offiziell bekannt! Österreichische Staatsbürger*innen können dies über die "Auslandsservice-App" des österreichischen Aussenministeriums (www.bmeia.gv.at) tun. Wenn Sie eine andere Staatsbügerschaft besitzen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft bzw. das Konsulat Ihres Heimatlandes.
Nächste Infoveranstaltungen
Wenn Sie weitere Informationen zu Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an: international.office@uni-ak.ac.at,oder kommen Sie während der Öffungszeiten (dienstags, 11:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr) in unser Büro.
ERASMUS+ University Charta
Die Universität für angewandte Kunst Wien verfügt über die aktuelle ERASMUS+ Charta 2021-2027 für die angebotenen Programme
von ERASMUS+. Mit dem dazugehörigen Policy Statement stimmt die Universität für angewandte Kunst Wien der Internationalisierung
und Mobilität im universitären Bereich zu.
NEU(!):
ERASMUS+ INTERRAIL PASS
Ab sofort können Erasmus+ Studierende und Personal den Interrail Pass für Erasmus+ erwerben, der vom European Student Network (ESN) in einer Kooperation mit Eurail entwickelt wurde. Es handelt sich um eine Zugfahrkarte, die unbegrenzte Fahrten auf den teilnehmenden europäischen Zugnetzen,
Fähren und öffentlichen Verkehrsbetrieben für entweder 4 oder 6 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ermöglicht.
STUDIENAUSTAUSCH 2025/26 (2025/W + 2026/S)
RESTPLÄTZE JETZT ONLINE - follow the link:
Anmeldung mit der Angewandte s-Identity & standard single-sign-on Password (shibboleth).
Wenn Sie im Studienjahr 2025/26 (2025/W oder 2026/S) auf STUDIENAUSTAUSCH an eine Erasmus+ Partneruniversität oder eine internationale (Non-Erasmus+) Partneruniversität gehen wollen:
- Holen Sie sich Rat und Informationen: sprechen Sie mit Lehrern und Kollegen, die bereits im Ausland waren (einschließlich Bewerbung und Portfolio) und/oder kontaktieren
Sie uns im International Office (international.office@uni-ak.ac.at)
- Reichen Sie bis zu max. 3x Wunsch-Destinationen (inkl. Angabe des gewünschtem Studienprogramms)ONLINE über unser Mobilitätsportal (Formular: 01 Registration for Study Exchanges and Traineeships) ein.
Max. Anzahl finanzierter Mobilitäten pro Person und Studienzyklus:
- 1x Studienaustausch_Langzeitmob. (Erasmus+/Non-Erasmus+ Univ. - 1 Sem.)
- 1x Studienaustausch_Kurzzeitmob. (z.B. Erasmus+ BIP - 5 Tage)
- 1x Praktikum_Langzeitmoblilität (Erasmus+: 2 Monate; Non-Erasmus+)
- 1x Graduierten-Praktikum_Langzeitmob. (nur Erasmus+, max. 2 Monate finanziert)
Sie können auch mehr Mobilitätsprojekte als die o.a. machen (im Erasmus+ Programm insgesamt maximal 12 Monate Mobilität/pro Studienzyklus), diese
könnten dann aber nur als Zero-Grant Mobilitäten (ohne Mobilitätszuschuss) durchgeführt werden.
ERASMUS+ Studienmobilität („Europa“, ohne Schweiz)
Registrieren Sie sich über das Angewandte Mobilitätsportal, in dem Sie das Formular-Template „01 Registration for Study Exchanges and Traineeships” ausfüllen und absenden. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer s-Kennung und Ihrem Angewandte Single Sign-on Passwort (shibboleth). Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende*r an der Universität für angewandte Kunst Wien, mindestens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor
und 1 abgeschlossenes Semester im Master. Bitte beachten: wenn eine Erasmus+ Mobilität im Diplomsemester geplant ist, unbedingt vorab mit International dem International Office Kontakt
aufzunehmen!
- Wahl der Partneruniversität: Fachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des
Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
- Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils 01. Februar für das folgende Studienjahr. In einem
Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein Auswahlgespräch.
RUNDE 2: "Restplätze" sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution,
verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
- Antrag auf Förderung: nach dem Erhalt des Ergebnisses von der Gasthochschule, laden Sie die Zu- oder Absage im International Office Mobility-Portal (Formular 01.1 Zusage/Ablehnung des Aufenthaltswunsches) hoch. Im Falle einer Zusage können Sie nun einen Antrag auf Erasmus+-Mobilitätszuschuss stellen. Verwenden Sie dafür Formular 02 Antrag auf Erasmus+-Mobilitätszuschuss im International Office Mobility-Portal. Diese inkludiert mehrere Document-Uploads - kalkulieren sie mindestens 4 Wochen zur Vorbereitung und Einholung aller erforderlichen
Unterschriften und Stempel ein. Wir können einen Mobilitätszuschuss nur gewähren, wenn Sie einen vollständig ausgefüllten
Antrag eingereicht haben (Klick "Submit-button"). Nach der Einreichung des Formulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung
per E-mail. Bitte beachten: Anträge und erstmalige Auszahlungen eines Erasmus+ Zuschusses nach Ende einer Mobilität sind generell nicht möglich!
-
01 Registrierung für Studienaustausch: 1. Februar für die erste (interne) Auswahlrunde, für die "Restplätze" (online ab Mitte März) mindestens vier Wochen vor der/den Nominierungs- bzw. Bewerbungsfrist(en) der jeweiligen Partneruniversität.
-
01.1 Ergebnis (Zusage/Absage) bekanntgeben: Hochladen des Zusage- oder Absageschreibens/-emails (als pdf), sobald Sie diesen von der Partnernuniversität erhalten haben, aber mindestens 6 Wochen vor Beginn der physischen Mobilität. Gleich weitermachen mit Formular 02.
-
02 Antrag für Erasmus+ Mobilitätszuschuss: spätestens 4 Wochen vor dem Startdatum (siehe Zusageschreiben!) der physischen Mobilität. Bitte beachten: die Bestätigung (Unterschrift) des Studiendekans auf dem Antrag auf Vorausbescheid-Studium kann bis zu 8 Wochen dauern.
-
03 Erasmus+-Finanzhilfevereinbarung: spätestens eine Woche nach Erhalt der Finanzhilfevereinbarung per E-Mail vom Internationalen Büro unterschrieben hochzuladen
-
04 Nach der Mobilität: Abschlussdokumente für die Erasmus+-Mobilitätsunterstützung bis spätestens 12 Wochen nach dem Enddatum der Mobilität (Achtung: es kann bis zu 8 Wochen dauern, bis das Studiendekanat den Anerkennungsbescheid ausgestellt hat - daher Antrag auf Anerkennung der Leistungen so
rasch wie möglich nach Erhalt des Zeugnisses/Transcript of Records von der Partneruniversität im Studiendekanat einreichen!).
- Mögliche Dauer von Erasmus+ Mobiltäten: unabhängig von Anzahl und Art, können Studierende bzw. kürzlich Graduierte an insgesamt bis zu zwölf Monaten an physischen Mobilitätsaktivitäten pro Studienzyklus teilnehmen (Diplom: 24 Monate; Bachelor: 12 Monate; Master: 12 Monate; PhD: 12 Monate) teilnehmen - vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten, werden abgezogen.
- Förderhöhe: nach budgetärer Verfügbarkeit.
- Förderdauer: 1 Semester/1 Trimester, wobei aufgrund hoher Nachfrage derzeit maximal 4 Monate Erasmus+ Aufenthaltszeitraum gefördert werden können. Darüber hinausreichende Aufenthaltsdauer kann als "nicht geförderte
Aufenthaltstage" in Anspruch genommen werden. Die Mobilität kann erst nach Ende der gesamten Mobilität abgeschlossen werden
(EU-Survey). „Nichtgeförderte Aufenthaltstage“ zählen als vollwertige Erasmus+ Aufenthaltsdauer und werden bei der Berechnung
der maximalen 12 Monate physischer Erasmus+ Mobilitäten pro Studienzyklus mit eingerechnet.
- Verlängerungen: bis auf Weiteres nur als Erasmus+ "zero-grant" Mobilitäten (ohne Förderung) möglich.
- Erasmus+ Reisekostenunterstützung: Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der Gastuniversität) nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission und ob bei der Reise zum und vom Zielort der Erasmus+ Mobilität ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird. Für Reisen unter 500km ist generell ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.
- Mindeststudienleistung/Anerkennung (Vollstudium): anzustreben sind 30 ECTS-Punkte pro Semester (NO LOSS OF PROGRESS): RÜCKFORDERUNGSGRENZE für Erasmus+ Stipendium:
min. 3 ECTS-Credits/pro Austauschmonat. Die Rückfördergrenze gilt für die gesamte Dauer einer physischen Erasmus+ Mobilität, d.h. für geförderte Dauer als auch nicht-geförderte Tage!
Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützungen für Auslandsmobilitäten)
- Top-Up für Studierende mit Behinderung oder gesundheitlichen Problemen (wenn dadurch - im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland - erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts
entsteht), sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung Behinderung oder chronischer Krankheit)
- Studierende mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for Mobility“-Stipendium (EfM) ansuchen. Studienbeihilfebezieher*innen können statt dem EfM bei ihrer Studienbehilfebehörde um eine Auslandsbeihilfe ansuchen.
- Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende sowohl weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert
bleiben (ÖH-Beitrag), als auch an der Partneruniversität inskribiert sein. Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt
fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt
nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
- Aufenthaltstitel & Visa: Studierende aus Drittstaaten müssen einerseits einen gültigen Aufenthaltstitel für Österreich für die gesamte Dauer ihrer
Mobilität im Ausland vorweisen können und sie müssen sich zusätzlich bei der jeweiligen Botschaft des Gastlandes erkundigen,
ob es für sie spezielle Einreiseanforderungen (Visum) zu beachten gibt.
Schweiz - Studienaufenthalte mit Partnerschaft
- Bewerbung: Registrieren Sie sich über das International Office Mobility-Portal, indem Sie das . Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer s-Kennung und Ihrem Angewandte Single Sign-on Passwort (shibboleth). Der
Bewerbungs-Prozess entspricht dem für einen "Erasmus+ Studienaustausch": Anmeldung im International Office Mobility-Portal (max. 3 Wunschdestinationen) >> interne Auswahl >> Nominierung an der Partneruniverisität an eine Destination durch das International
Office@Angewandte >> Eigenständige Bewerbung an der Partneruniversität bis zur dortigen Deadline.
- Ergebnis: >> 6-8 Wochen nach der Deadline können Sie mit Ergebnis rechnen. Nach dem Erhalt der Zu- oder Absage (Acceptance- oder Rejection Letter) von der Gasthochschule, laden Sie diese bitte im International Office Mobility-Portal im Formular "01.1 Zusage/Ablehnung des Aufenthaltswunsches" hoch.
- Förderantrag: Im Falle einer Zusage, können Sie nun einen Antrag auf einen Swiss-European Mobility Programme (SEMP)-Mobilitätszuschuss direkt an der schweizer Gastuniversität stellen. Nähere Details erhalten Sie vom International Office der Gastuniversität.
Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst inskribiert bleiben (ÖH-Beitrag).
Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich
keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren
im Nachhinein zurückgezahlt werden.
- Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss im Normalfall ein
neuer Antrag für dieselbe Universität eingebracht werden.
- Einreisebestimmungen & Visa: Studierende müssen sich selbstständig und zeitgerecht bei der Botschaft es Gastlandes betreffend der Einreisebestimmungen
erkundingen und um die erforderlichen Einreisedokumente (Visa) kümmern.
Internationale Studienaufenthalte mit Partnerschaft
Registrieren Sie sich über das Angewandte Mobilitätsportal in dem Sie das Formular-Template „01 Registration for Study Exchanges and Traineeships” ausfüllen und absenden. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer s-Kennung und Ihrem Angewandte Single Sign-on Passwort (shibboleth).Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende*r an der Universität für angewandte Kunst Wien, mindestens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor
und 1 abgeschlossenes Semester im Master. Bitte beachten: wenn eine Erasmus+ Mobilität im Diplomsemester geplant ist, ist unbedingt vorab mit International dem International Office Kontakt aufzunehmen!
- Wahl der Partneruniversität: Fachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des
Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
- Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils am 01. Februar für das folgende Studienjahr. In
einem Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein
Auswahlgespräch.
RUNDE 2: Restplätze sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution,
verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
- Antrag auf Förderung: nach dem Erhalt der Zusage- oder Absage von der Gasthochschule laden Sie diese bitte im International Office Mobility-Portal, im Formular 01.1 Zusage/Ablehnung des Aufenthaltswunsches, hoch. Im Falle einer Zusage können sich Studierende zum 15.5. und zum 15.11. für das Auslandsstipendium der Angewandten bewerben. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, mit Betreuungspflichten im Ausland und/oder mit ökonomischen
Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for Mobility“-Stipendium ansuchen. Informationen unter Stipendien (Ausland). Studienbeihilfenbezieher*innen bewerben sich für das Auslandsstipendium und melden sich zusätzlich bei ihrer Studienbeihilfebehörde
für eine Auslandsbeihilfe.
- Studiendauer: 1 Semester/Trimester
- Fördermonate: offen (unabhängig von bereits konsumierten Erasmus+ Monaten)
- Mindeststudienleistung (Vollstudium): volles Semesterpensum (30 ECTS-Credits) - „NO LOSS OF PROGRESS“ anzustreben; RÜCKFORDERUNGSGRENZE für Erasmus+
Stipendium: min. 3 ECTS-Credits/pro Austauschmonat.
- Einreisebestimmungen & Visa: Studierende müssen sich selbstständig und zeitgerecht bei der Botschaft es Gastlandes betreffend der Einreisebestimmungen
erkundingen und um die erforderlichen Einreisedokumente (Visa) kümmern.
Studienaufenthalte ohne Partnerschaft ("Freemover*innen")
Es ist auch möglich sich an einer Universität zu bewerben, die in keiner Partnerschaft zur Universität für angewandte Kunst
Wien steht. Diesen Aufenthalt müssen sich Studierende selbstständig organisieren. Es kann in diesen Fällen dazu kommen, dass
an der Gastinstitution Studiengebühren bezahlt werden müssen. Bei Zusage kann für Stipendien (Ausland) angesucht werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten und
ökonomischen Hindernissen noch für das „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.
Für das jeweilige Semester/Trimester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren
zu bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig in der Studienabteilung mobil melden. Sollte der Auslandsaufenthalt
nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
Max. Anzahl finanzierter Mobilitäten pro Person und Studienzyklus:
- 1x Studienaustausch_Langzeitmob. (Erasmus+/Non-Erasmus+ Univ. - 1 Sem.)
- 1x Studienaustausch_Kurzzeitmob. (e.g. Erasmus+ BIP - 5 Tage)
- 1x Praktikum_Langzeitmoblilität (Erasmus+: 2 Monate; Non-Erasmus+)
- 1x Graduierten-Praktikum_Langzeitmob. (nur Erasmus+, max. 2 Monate finanziert)
Sie können auch mehr Mobilitätsprojekte als die o.a. machen (im Erasmus+ Programm insgesamt maximal 12 Monate Mobilität/pro Studienzyklus), diese
könnten dann aber nur als Zero-Grant Mobilitäten (ohne Mobilitätszuschuss) durchgeführt werden.
ERASMUS+ Praktika | Graduiertenpraktika
Registrieren Sie sich über das Angewandte Mobilitätsportal in dem Sie das Formular-Template „01 Registration for Study Exchanges and Traineeships” ausfüllen und absenden. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer s-Kennung und Ihrem Angewandte Single Sign-on Passwort (shibboleth).
Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende*r der Universität für angewandte Kunst Wien (EU- und EWR-Bürger*innen oder Drittstaatenangehörige,
welche seit mindestens 1 Jahr in einem EU-Land leben) können ein Praktikum beantragen. Bitte beachten: wenn eine Erasmus+ Mobilität im Diplomsemester geplant ist, unbedingt vorab mit International dem International Office Kontakt
aufzunehmen!
oder: Graduiertenpraktika müssen unbedingt vor der Abschlussprüfung beantragt werden. Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss spätestens 12 Monate nach der Abschlussprüfung
beendet sein. Während des Praktikums darf keine gültige Inskription an einer Hochschule bestehen bzw. keinem Studium nachgegangen
werden (auch keine Beurlaubung).
- Auswahl des Praktikumsplatzes: Praktika müssen selbst organisiert werden. Unter Erasmus Intern sind aktuelle Plätze gelistet. Bei Beantragung des Erasmus+ Zuschusses muss bereits die Zusage von dem Praktikumsplatz im
europäischen Ausland vorliegen. Die Universität für angewandte Kunst Wien kann keine Praktikumsplätze vermitteln. Bitte beachten:
seit dem "Brexit" können wir Praktika nach UK nicht mehr über das Erasmus+ Programme fördern.
- Erasmus+ Kontingent: unabhängig von Anzahl und Art, können Studierende bzw. kürzlich Graduierte an insgesamt bis zu zwölf Monaten an physischen Mobilitätsaktivitäten pro Studienzyklus teilnehmen (Diplom: 24 Monate; Bachelor: 12 Monate; Master: 12 Monate; PhD: 12 Monate) teilnehmen - vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten, werden abgezogen.
- Aufenthaltsdauer (Erasmus+ Langzeitmobilität): Minimum 2 Monate
- Arbeitsleistung: min. 30h / Woche
- Vorlaufzeit für Anmeldung: 8-12 Wochen vor Praktikumsbeginn.
- Antrag auf Förderung: nach dem Erhalt der Zusage von der Praktikumsinstitution, laden Sie diese bitte im International Office Mobility-Portal, im Formular 01.1 Zusage/Ablehnung des Aufenthaltswunsches, hoch.Sie können nun einen Antrag auf Erasmus+-Mobilitätszuschuss stellen. Dafür müssen Sie 02 Antrag auf Erasmus+-Mobilitätszuschuss im International Office Mobility-Portal vollständig ausfüllen und einreichen („Submit“-Button klicken!). Sie erhalten nach der Einreichung automatisch eine Eingangsbestätigung
per E-Mail. Für den Antrag sind im Formular 02 Antrag auf Erasmus+-Mobilitätszuschuss einige Dokumente hochzuladen. Bitte planen Sie mindestens 4 Wochen ein, bis Sie alle erforderlichen Unterschriften und Stempel
eingeholt haben. Ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann nur bewilligt werden, wenn ein vollständig und korrekt eingereichter Antrag vorliegt. Die Erstauszahlung muss vor Ende der Mobilität auf Ihrem Konto eingegangen sein. Anträge und erstmalige Auszahlungen eines Erasmus+ Zuschusses nach Ende einer Mobilität
sind nicht möglich!
-
01 Registrierung für Praktika:
- E+ Praktikum während Studium: bis spätestens 6 Wochen vor geplantem Startdatum der phyischen Mobilität (12 Wochen falls Inclusion Support zu beantragen ist!) - spätere Anmeldungen
können nicht berücksichtigt werden!
- E+ Graduierten-Praktikum: bis spätenstens 4 Wochen vor der Abschluss-/Diplomprüfung und bis spätestens 6 Wochen vor geplantem Startdatum der phyischen Mobilität (12 Wochen falls Inclusion Support zu beantragen ist!) - spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
-
01.1 Zusage hochladen: Hochladen eines Zusageschreibens/-email (als pdf), ausgestellt von der Praktikumsstelle. Das Zusageschreiben soll folgende
Angabe enthalten: Praktikumsdauer (min. 2 Monate), Anzahl der Wochenarbeitszeit (min. 30 WoStd), Höhe Ihres monatlichen Gehalts (wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, nur bezahlte Praktikumsstellen anzunehmen.
Wenn Sie Gehalt von Praktikumsstelle erhalten, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Erasmus+ Mobiltätszuschusses) -
-
02 Antrag für Erasmus+ Mobilitätszuschuss: spätestens 4 Wochen vor dem Startdatum der physischen Mobilität. Bitte zu beachten: die Bestätigung des Studiendekans auf dem Antrag auf Vorausbescheid-Praktikum (erforderlich für Studierende, nicht für Graduierte) kann bis zu 8 Wochen dauern.
-
03 Erasmus+-Finanzhilfevereinbarung: spätestens eine Woche nach Erhalt der Finanzhilfevereinbarung per E-Mail vom Internationalen Büro unterschrieben hochzuladen
-
04 Nach der Mobilität: Abschlussdokumente für die Erasmus+-Mobilitätsunterstützung 2 Wochen (Graduierte) bis spätestens 12 Wochen nach dem Enddatum der Mobilität (Achtung: es kann bis zu 8 Wochen dauern, bis das Studiendekant den Anerkennungsbescheid ausgestellt hat - daher Antrag auf Anerkennung
der Leistungen so rasch wie möglich nach Erhalt des Praktikumszeugnisses im Studiendekanat einreichen).
- Förderhöhe: nach budgetärer Bedeckbarkeit.
- Förderdauer: Anzahl der förderbaren Tage (bzw. Monate) in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln. Mit dem aktuellen Budget 2025 können wieder 3 Monate Erasmus+ Aufenthaltszeitraum gefördert werden. Darüber hinausreichende Aufenthaltsdauer kann als "nichtgeförderte Aufenthaltstage" in Anspruch genommen werden. Die Mobilität kann erst nach Ende der gesamten Mobilität abgeschlossen werden (EU-Survey).
„Nichtgeförderte Aufenthaltstage“ zählen als vollwertige Erasmus+ Aufenthaltsdauer und werden bei der Berechnung der maximalen 12 Monate physischer Erasmus+
Mobilitäten pro Studienzyklus mit eingerechnet.
- Verlängerungen: bis auf Weiteres nur als "Erasmus+ Zero-grant" Mobilitäten (ohne Förderung) möglich.
- Erasmus+ Reisekostenunterstützung: Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der Gastuniversität) nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission und ob bei der Reise zum und vom Zielort der Erasmus+ Mobilität ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird. Für Reisen unter 500km ist generell ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.
-
Anerkennung: ist obligatorisch für studentische Mobilitäten aufgrund der Regeln des Erasmus+-Programms (ECTS oder Diploma Supplement!). Bei Graduiertenpraktika ist keine Anerkennung erforderlich.
Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützung für Auslandsmobilitäten)
- Top-Up für Studierende mit Behinderung oder mit gesundheitlichen Problemen (wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand - im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland - während des Auslandsaufenthalts
entsteht) sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung bei Behinderung oder chronischer Krankheit)
- Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, auch Studienbeihilfebezieher*innen, da diese kein zusätzliches
Geld für ein Auslandspraktikum von ihrer Studienbeihilfenbehörde bekommen.
- Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren (exkl. Graduierte): Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert bleiben
(ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch
in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige
Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
- Aufenthaltstitel & Visa: Studierende aus Drittstaaten müssen einerseits einen gültigen Aufenthaltstitel für Österreich für die gesamte Dauer ihrer
Mobilität im Ausland vorweisen können und sie müssen sich zusätzlich bei der jeweiligen Botschaft des Gastlandes erkundigen,
ob es für sie spezielle Einreiseanforderungen (Visum) zu beachten gibt.
Praktika international (außerhalb von ERASMUS+)
Studierende (nicht Graduierte) können auch Praktika außerhalb des ERASMUS+ Programms machen. Sobald eine Zusage vorliegt, kann ein Antrag für
ein Auslandsstipendium gestellt werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten im Ausland
und ökonomischen Hindernissen noch für ein „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.
- Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren (exkl. Graduierte): Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren zu
bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig im International Office der Angewandten mobil melden.
Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
- Einreisebestimmungen & Visa: Studierende müssen sich selbstständig und zeitgerecht bei der Botschaft des Gastlandes betreffend der Einreisebestimmungen
erkundigen und um die erforderlichen Einreisedokumente (Visa) kümmern.
ERASMUS+ Blended Intensive Programs (BIPs)
Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll
die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei
einem BIP handelt es sich um die physische und virtuelle Mobilität einer Gruppe.
Was kann gefördert werden?
Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und - Aktivitäten soll Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit
bieten, eine kurze physische Gruppenmobilität (5-14 Tage) an einer Erasmus+ Partneruniversität, kombiniert mit einer verpflichtenden virtuellen Phase (davor und/oder danach), durchzuführen.Wenn Studierende (inkl. Doktorand*innen) bzw. Lehrende & Staff der Angewandten an einem Erasmus+ BIP teilnehmen teilnehmen
wollen, muss unbedingt ein Erasmus+ Inter-Institutional-Agreement zwischen der Angewandten und der aufnehmenden Einrichtung/Gastinstitution vorhanden sein.Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Einrichtung
stattfinden. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren.Ein BIP muss von mindestens 3 Hochschuleinrichtungen, aus mindestens 3 verschiedenen Erasmus+ Programmländern entwickelt und durchgeführt werden.Damit ein BIP stattfinden kann, müssen mindestens 15 mobile Personen (Studierende und/oder Lehrende) teilnehmen (z.B: je 5 Teilnehmer*innen von 3 Universitäten).
Die Anerkennung der Leistungen im Rahmen einer BIP-Studienmobilität ist für die Erasmus+ Förderung verpflichtend. Dies ist auch der Grund, warum nur Studierende, aber keine kürzlich Graduierten, an einem BIP teilnehmen können.
Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erbringen (die auch zum Abschluss ihres Studiums beitragen) erzielen und sich diese für ihr Studium an der Heimatuniversität anerkennen lassen können.
Die mögliche Anzahl an BIP-Teilnahmen ist auf 1x mal/pro Person/pro Studienzyklus limitiert, um vielen Personen die Chance zu geben, an einer Kurzzeitmobilität teilzunehmen.Der individuelle Antrag auf Mobilitätsförderung für die Teilnahme an einem Erasmus+ BIP erfolgt direkt im International Office der Angewandten (international.office@uni-ak.ac.at).
ERASMUS+ Förderung für BIP-Mobilitäten
Mobilitätsdauer: 5-30 TageMobilitätszuschuss: je nach budgetärer Bedeckbarbkeit - aktuell gefördert wird Mindestdauer von 5 Tagen. Darüberhinausgehende Mobilitätsdauer kann als "non-funded days" konsumiert werden.Studierende mit geringeren Chancen - dh Studierende die mit Kind/-ern auf Mobilität gehen bzw. Studierende mit Behinderung oder gesundheitlichen Problemen (wenn
dadurch - im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland - erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht)
erhalten zusätzlich zur o.a. Mobilitätszuschuss folgendes Top-Up für eine Erasmus+ BIP-Mobilität:
- Tag 1-14: einmalig pauschal 100 EUR
- Tag 15-30: einmalig pauschal 150 EUR
Erasmus+ Reisekostenunterstützung (NEU!): Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der Gastuniversität), nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission. Je nachdem, ob ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird oder nicht, beträgt die Reisekostenunterstützung ab EUR 28 bzw. 56 Euro für die Entfernung von 10-99 km. Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.Hochschulpersonal, welches an einem BIP teilnimmt, wird über ERASMUS+ Dienstreise abgerechnet. Für nähere Infos siehe: dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/personalmobilitaet
Weitere Informationen und Abwicklung im International Office
Austausch im Doktorat
Für Kontaktinformationen zu einer entsprechenden Partneruniversität, Formulare oder weitere Informationen können Sie sich
an das International Office wenden.
ERASMUS+ Kurzzeit-Studienmobilität an Partneruniversität für Doktoratsstudierende (5 bis 30 Tage)
- Fördersumme: Tag 1-14: EUR 79/Tag, Tag 15-30: EUR 56/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig EUR 50 plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage, Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich EUR 100 (Tag
1-14) bzw. EUR 100 (Tag 15-30).
- Erasmus+ Reisekostenunterstützung (NEU !!): Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der
Gastuniversität), nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission. Je nachdem ob ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird oder nicht beträgt
die Reisekostenunterstützung von min. EUR 28 bzw. 56 Euro für die Entfernung von 10-99 km, bis zu max EUR 1.735 (für Distanzen
> 8.000 km) (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden)
- Leistungsnachweis: kein Leistungsnachweis in Form von ECTS erforderlich, Fortschritt/Ergebnis für die Doktorarbeit muss von Doktoratsbetreuer*in
aber bestätigt werden.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage der Partneruniversität, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von
den Studierenden selbst organisiert werden.
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in: muss eine stichhaltige Begründung enthalten warum die Moblität erforderlich ist und den Kontext zum Doktoratsstudium klar darlegen. Die Notwendigkeit einer Mobilität muss außerdem im Dissertationsabkommen
bereits enthalten sein.
ERASMUS+ Blended Intensive Program (BIP) Kurzzeit-Studienmobilität an Partneruniversität (5 bis 30 Tage)
- Fördersumme: Tag 1-14: EUR 79/Tag, Tag 15-30: EUR 56/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig EUR 50 plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage, Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich EUR 100 (Tag
1-14) bzw. EUR 100 (Tag 15-30).
- Erasmus+ Reisekostenunterstützung (NEU !!): Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der
Gastuniversität), nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission. Je nachdem ob ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird oder nicht beträgt
die Reisekostenunterstützung von min. EUR 28 bzw. 56 Euro für die Entfernung von 10-99 km, bis zu max EUR 1.735 (für Distanzen
> 8.000 km) (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden)
- Leistungsnachweis: Es müssen min 3 ECTS/pro BIP für das Studium an der Heimatuniversität (Angewandte) anerkannt werden.
Bewerbungsformalitäten
- Bewerbung für das BIP über das Angewandte-International Office. Nach Zusage von der Gastuniversität kann Mobilitätszuschuss beim International Office/Angewandte beantragt werden.
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in sowie Anerkennung durch den Studiendekan erforderlich - vor und nach dem Aufenthalt
ERASMUS+ Langzeit-Studienmobilität an Partneruniversität (2-12 Monate bzw. 1-2 Semester)
- Fördersumme: EUR 420 bis 520 monatlich
- Erasmus+ Reisekostenunterstützung (NEU !!): Berechnung der Unterstützung nach der Entfernung (einfache Strecke der Entfernung vom Ort der Heimatuniversität zum Ort der
Gastuniversität), nach dem Distanz-Kalkulator der Europäischen Kommission. Je nachdem ob ein nachhaltigeres Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) verwendet wird oder nicht beträgt
die Reisekostenunterstützung von min. EUR 28 bzw. 56 Euro für die Entfernung von 10-99 km, bis zu max EUR 1.735 (für Distanzen
> 8.000 km) (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden)
- Leistungsnachweis: Anerkennung von min. 3 ECTS/pro Aufenthaltsmonat für das Studium an der Heimatuniversität (Angewandte) verpflichtend. Hierfür müssen Lehrveranstaltungen an der Gastinstitution
besucht und anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch das Studiendekanat.
Bewerbungsformalitäten
- Bewerbung an Partneruniversität über das Angewandte-International Office. Nach Zusage von der Gastuniversität kann Mobilitätszuschuss beim International Office/Angewandte beantragt werden.
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in sowie Anerkennung durch den Studiendekan erforderlich - vor und nach dem Aufenthalt
ERASMUS+ Langzeit-Praktikums- / Graduiertenpraktikumsmobilität (2-6 Monate)
- Fördersumme: EUR 420 bis 520 monatlich (Studienaustausch) bzw. EUR 570 bis 670 (Praktikum) monatlich
- Leistungsnachweis + Anerkennung: Die Anerkennung durch das Studiendekanat vor und nach der Mobilität ist für Praktika während des Studiums ist Anerkennung erforderlich; für Graduierten-Praktika ist keine Anerkennung erforderlich.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage von Praktikumsgeber*in erforderlich für Antrag Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution
muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in sowie des Studiendekans - vor und nach dem Aufenthalt
- Graduiertenpraktikum: muss vor Exmatrikulation beantragt werden. Anerkennung ist für E+ Graduiertenpraktikum nicht erforderlich
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in - vor und nach dem Aufenthalt
Internationaler Austausch - Studienaustausch, Praktikum
- Fördersumme: Es kann für das Auslandsstipendium und das Equality for Mobility-Stipendium angesucht werden.
- Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
- Partneruniversität ist keine Voraussetzung - Achtung: falls Studiengebühren anfallen, müssen diese von Studierenden selbst übernommen werden.
Bewerbungsformalitäten: https://www.dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/stipendien
Studierende und Graduierte auf Mobilität im ERASMUS+-Programm (Studierendenmobilität und Praktikum)
Studierende und Graduierte mit Kind(ern) auf Mobilität und/oder Studierende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und für Studierende bei den Barrieren vorlegen, die Mehrkosten verursachen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auf Mobilität gehen, haben die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung.
Top-up für Studierende mit mobilen Kind(ern)
Fördersumme: Langzeitmobilität: monatlich EUR 250.-, Kurzzeitmobilität: 1-14 Tage: einmalig EUR 100, 15-30 Tage: EUR 150.-
Einreichung (mindestens acht Wochen vor dem Aufenthalt): Die Einreichung erfolgt über das digitale Bewerbungsformular für Erasmus+ Mobility Support über Move On, zusätzlich innerhalb
des Antrags sind folgende Dokumente hochzuladen: Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder UND Nachweis, dass das Kind/die Kinder mobil sind (z.B. Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution, Reiserechnungen, etc.). Der Nachweis kann nachgereicht werden.
Top-up* für Behinderung oder chronische Erkrankung
Fördersumme: Langzeitmobilität: monatlich EUR 250.-, Kurzzeitmobilität: 1-14 Tage: einmalig EUR 100, 15-30 Tage: EUR 150.-
Einreichung (mindestens acht Wochen vor dem Aufenthalt): Die Einreichung erfolgt über das digitale Bewerbungsformular für Erasmus+ Mobility Support über Move On, zusätzlich innerhalb
des Antrags sind folgende Dokumente hochzuladen: Kopie des Behindertenausweises oder Kopie des ärztlichen Attests (nicht älter als drei Monate, gegebenenfalls gelten auch ältere Atteste)
Nota bene: Mehrkosten sind erforderlich, um für das Top-Up anzusuchen. Siehe "Welche Kosten können nicht übernommen werden?"
Inclusion Support* für alle Studierenden, bei denen eine Barriere vorliegt, die größere Mehrkosten verursacht
Fördersumme: Echtkosten werden erstattet.
Einreichung (Die Bewerbung wird zusammen mit dem International Office ausgefüllt. Ein Termin ist mindestens 12 Wochen vor der Mobilität
zu vereinbaren): Kopie des Behindertenpass oder Kopie des ärztliches Attests (nicht älter als 3 Monate, gegebenenfalls gelten auch ältere Atteste), Kostenvoranschläge (bzw. Ausdrucke von Internetrecherchen über Angebote zu den voraussichtlich entstehenden Mehrkosten). Siehe auch "Welche Kosten können nicht übernommen werden?"
Übersicht der Institutionen: Institutions | Inclusive MobilityOeAD-Webseite: https://erasmusplus.at/de/hochschulbildung/mobilitaet/inklusion*Welche Kosten können beispielsweise nicht übernommen werden?
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden. Zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen etc.
- Therapiekosten: Außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die
(Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. Dann kann
der Differenzbetrag vom Inclusion Support übernommen werden.
- Kosten, die Erasmus+ Teilnehmer/innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen. Zum Beispiel:
Selbstbehalt etc.
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
- Reisekosten der mobilen Erasmus+ Teilnehmer*innen (ab Call 2024). Diese werden vom regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss gedeckt.
Fallen höhere Reisekosten an, die direkt mit der Behinderung oder der chronischen Krankheit in Zusammenhang stehen, ist eine
Förderung der zusätzlichen Kosten möglich (im Vergleich zu Reisekosten von Erasmus+ Teilnehmer*innen ohne Behinderung oder
ohne chronische Krankheit).
Eine zusätzliche Förderung für Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen im Erasmus+ Programm gibt es nicht, weshalb die Studierenden (Studienbeihilfebezieher*innen nur ausnahmsweise) zweimal im Jahr für das uniinterne „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen können. Studienbeihilfebezieher*innen können in jedem Fall bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe (exkl. Praktikum) ansuchen.
Studierende auf Mobilität im internationalen Ausland (Studienmobilität)
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, die im Rahmen des Internationalen-Austausch-Programms (Langzeitmobilität) auf Mobilität sind, können zweimal im Jahr zusätzlich
zum Auslands- oder BMBWF-Auslandsstipendium für das „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen. Studienbeihilfebezieher*innen
können für das Auslands- oder BMBWF-Stipendium einreichen, werden aber gebeten statt dem „Equality for Mobility“-Stipendium
bei der Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe anzusuchen.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte
Sonstige Mobilitäten im Ausland
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, können für das Auslandsstipendium und Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, wenn sie internationale Praktika und sonstige
Auslandsaufenthalte für Kurz- und Langzeitmobilitäten realisieren.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte