Sprachkenntnisse, Mitbelegung & Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

Sprachkenntnisse

Die Kenntnis Sprache, in der das Studium abgehalten wird, ist gesetzliche Zulassungsvoraussetzung.

Deutschkurse können hier besucht werden:
>> HUFAK Deutschkurs
>> Universität Wien
>> Vorstudienlehrgang

Müssen bestimmte Sprachkenntnisse für die Zulassung zum Studium nachgewiesen werden, werden folgendende Nachweise akzeptiert:
 

Deutsch B2
Unbefristet gelten:
  • Deutsch als Fach im Reifeprüfungszeugnis
  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache
  • Ergänzungsprüfung Deutsch B2 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
Nicht älter als 3 Jahre gelten:
  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat B2
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat B2
  • Sprachenzentrum der Universität Wien - Niveau B2
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH 2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - DSD II, B2
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) - Niveaustufe 3 in allen Teilen
  • Österreichischer Integrationsfond (ÖIF) - B2-ÖIF-Test
  • telc - telc Deutsch B2
Englisch B2
Unbefristet gelten:
  • Reifeprüfungszeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch bzw. Jahreszeugnisse der Oberstufe mit Schulfach Englisch
  • "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization" mit Schulfach Englisch
  • Ergänzungsprüfungszeugnis des Vorstudienlehrgangs einer österreichischen Universität über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch
  • Studienberechtigungszeugnis einer österreichischen Universität mit erfolgreich abgelegter Prüfung im Fach Englisch
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement eines Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, das gänzlich in der Unterrichtssprache Englisch abgehalten wurde
  • Notentranskript/Diploma Supplement einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit Nachweis von erfolgreich absolvierten, sprachspezifischen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 ECTS bzw. 150 Stunden mit Sprachniveau der Lehrveranstaltungen von mindestens B2 und der Unterrichtssprache Englisch
Nicht älter als 3 Jahre gelten:
  • TOEFL - mindestens 87 Punkte
  • IELTS Academic - Overall Band Score: 6,5 Punkte
  • Cambridge English First Certificate (FCE) - Ergebnis Level B2
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) - Ergebnis Level B2
  • PTE Academic 53
  • Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2
Deutsch C1 (Lehramt in Kombination mit der Universität Wien)
Unbefristet gelten:
  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
  • Erstsprache Deutsch
Nicht älter als 3 Jahre gelten:
  • Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
  • telc Deutsch „C1 Hochschule“
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber*innen DSH2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
  • Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2
Englisch C1
Unbefristet gelten:
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement eines mindestens zweijährigen Studiums, das gänzlich in englischer Sprache an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde
  • Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution mit Unterrichtssprache Englisch erlangt wurde
  • Erstsprache Englisch
Nicht älter als 3 Jahre gelten:
  • TOEFL - mindestens 110 Punkte
  • IELTS Academic - Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil)
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) - Grade A
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) - ab Grade C

Mitbelegung & Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

Neben einem ordentlichen Studium gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität für angewandte Kunst Wien zu besuchen.

Mitbelegung

Für ordentliche Studierende österreichischer Universitäten besteht die Möglichkeit, an der Angewandten zusätzliche Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich diese, ent­sprech­end den Regelungen ihrer Stammuniversität, anerkennen zu lassen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.

Eine Mitbelegung ist erst nach Fortsetzung des Hauptstudiums möglich. Die Zulassung als Mitbeleger*in gilt für jeweils ein Semester und muss für jedes Folge­semester neuerlich beantragt werden. Eine Mitbelegung ist beitragsfrei.

Für Studierende an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatuniversitäten ist eine Mitbelegung nicht möglich.

Außerordentliches Studium

Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums können einzelne Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen darüber abgelegt werden. Vom Besuch ausgeschlossen ist jedoch das künstlerische Lehrangebot. Der Erwerb eines akademischen Grades ist im Rahmen eines außerordentlichen Studiums nicht möglich. Informationen über die Höhe des Studienbeitrags für außerordentliche Studierende sind unter Finanzielles zu finden. Die Rückerstattung eines bezahlten Beitrags ist nicht möglich.

Studierende der MUK können aufgrund einer Kooperation der beiden Universitäten nach Maßgabe der vorhandenen Plätze das gesamte Lehrangebot nutzen und sind vom Studienbeitrag befreit.

- information in English only -

As part of a cooperation agreement with the Central European University Vienna (CEU) students of the CEU have the possibility to participate in an exchange semester. They will be registered as non-degree students at the Angewandte and can attend a maximum of two courses across all BA, MA, and diploma programmes. Students of the CEU are exempt from tuition fees. Please note that courses regarding artistic practice are only open to regular Angewandte students. Also be aware that the academic year at the Angewandte is subdivided into a summer semester (March-September) and a winter semester (October-February), a registration period for each. For information on registration see https://www.dieangewandte.at/ceu.
 

Eligibility
  • Everyone who is registered as a full-time BA/undergraduate student at the CEU and has completed at least one year of their studies is eligible to participate in the exchange

  • German language skills are not a requirement since many courses are offered in English


MORE - Initiative für Menschen mit Fluchthintergrund

Im Rahmen der Initiative MORE der österreichischen Uni­versi­täten­konferenz (UNIKO) bietet die Angewandte Menschen mit Fluchthintergrund die Möglichkeit, Lehr­veranstaltungen zu besuchen und Prüfungen darüber abzulegen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.

MORE - Studierende sind vom Studienbeitrag befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in zumindest einer Lehrveranstaltung einen Platz erhalten können, weil sie aufgrund ihrer Vorkenntnisse inhaltlich anschlussfähig sind. Dazu ist eine Bestätigung der*des zuständigen Lehrveranstaltungsleiters*in erforderlich.

Berechtigt zur Teilnahme sind:

  • Asylwerber*innen mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG
  • Asylberechtigte
  • Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG
  • Geduldete gemäß § 46a FPG

Informationen

  • Siehe Formulare

MORE an anderen Universitäten

Weitere Informationen