Mitbelegung
Für ordentliche Studierende österreichischer Universitäten besteht die Möglichkeit, an der Angewandten zusätzliche Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich diese, entsprechend den
Regelungen ihrer Stammuniversität, anerkennen zu lassen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.
Eine Mitbelegung ist erst nach Fortsetzung des Hauptstudiums möglich. Die Zulassung als Mitbeleger*in gilt für jeweils ein Semester und muss für jedes Folgesemester neuerlich beantragt werden. Eine Mitbelegung ist beitragsfrei.
Für Studierende an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatuniversitäten ist eine Mitbelegung nicht möglich.
Außerordentliches Studium
Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums können einzelne Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen darüber abgelegt werden.
Vom Besuch ausgeschlossen ist jedoch das künstlerische Lehrangebot. Der Erwerb eines akademischen Grades ist im Rahmen eines
außerordentlichen Studiums nicht möglich. Informationen über die Höhe des Studienbeitrags für außerordentliche Studierende sind unter Finanzielles zu finden. Die Rückerstattung eines bezahlten Beitrags ist nicht möglich.
Studierende der MUK können aufgrund einer Kooperation der beiden Universitäten nach Maßgabe der vorhandenen Plätze das gesamte Lehrangebot nutzen
und sind vom Studienbeitrag befreit.
- information in English only -
As part of a cooperation agreement with the Central European University Vienna (CEU) students of the CEU have the possibility to participate in an exchange semester. They will be registered as non-degree students at the Angewandte and can attend a maximum of two courses across all BA, MA, and diploma
programmes. Students of the CEU are exempt from tuition fees. Please note that courses regarding artistic practice are only
open to regular Angewandte students. Also be aware that the academic year at the Angewandte is subdivided into a summer semester (March-September) and a winter semester (October-February), a registration
period for each. For information on registration see https://www.dieangewandte.at/ceu.
Eligibility
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Everyone who is registered as a full-time BA/undergraduate student at the CEU and has completed at least one year of their
studies is eligible to participate in the exchange
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German language skills are not a requirement since many courses are offered in English
MORE - Initiative für Menschen mit Fluchthintergrund
Im Rahmen der Initiative MORE der österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO) bietet die Angewandte Menschen mit Fluchthintergrund die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen darüber abzulegen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.
MORE - Studierende sind vom Studienbeitrag befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in zumindest einer Lehrveranstaltung einen Platz erhalten können, weil sie aufgrund
ihrer Vorkenntnisse inhaltlich anschlussfähig sind. Dazu ist eine Bestätigung der*des zuständigen Lehrveranstaltungsleiters*in
erforderlich.
Berechtigt zur Teilnahme sind:
- Asylwerber*innen mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG
- Geduldete gemäß § 46a FPG