Die Universität für angewandte Kunst
Wien freut sich sehr auf alle Studierenden und Lehrenden, um mit Anfang Oktober gemeinsam und vor Ort in das neue Studienjahr
zu gehen. „Mit begleitenden Maßnahmen werden wir nun neben der künstlerischen Lehre auch in den wissenschaftlichen Fächern
an die Universität zurückkehren und damit einen flächendeckenden Präsenzbetrieb haben“, informiert das Rektorat der Angewandten
alle Universitätsangehörigen.
Nach drei Semestern in unterschiedlicher Präsenz-, Distanz- und Hybridlehre
stellt nicht zuletzt die Covid-19-Schutzimpfung in Kombination mit der Anwendung der 3G-Regel den zentralen Schlüssel dar,
um den Universitätsbetrieb vor Ort wieder in allen Bereichen öffnen zu können. Die Angewandte hatte ja bereits im zurückliegenden
Sommersemester als eine der wenigen Universitäten ihren Studierenden die Präsenz in der künstlerischen Lehre, in den Werkstätten,
Studios und Ateliers durch ein umfangreiches und ausgeklügeltes Zugangsprozedere und durch eine eigene Teststraße ermöglicht.
„Jetzt kehren wir vollständig an die Universität zurück“, erklärt Rektor Gerald Bast, und weiter: „Wir unternehmen alles,
was in unserer Macht steht, um universitäre Lehre und Forschung so zu ermöglichen wie es dem Wesen der Universität entspricht:
Dafür braucht es Raum und persönliche Anwesenheit für Diskussion, für Auseinandersetzung, für Widerspruch und Zwischentöne,
für mehrdimensionales Denken und nicht zuletzt soziale Nähe. Denn die Logik digitaler Kommunikation erschwert genau das.“
Die wichtigsten Regeln für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden:
Der Zutritt ist nur unter der Einhaltung
der 3G-Regel möglich, ein entsprechender Nachweis sowie Lichtbildausweis sind stets mitzuführen. Die 3G-Kontrolle erfolgt
in den Zentralgebäuden an den Haupteingängen, in den Exposituren findet die Kontrolle gemäß den abteilungsinternen Konzepten
statt. Zusätzlich gibt es in allen Universitätsgebäuden Stichprobenkontrollen durch Health-Checker:innen. Die Dokumentation
der Anwesenheit in den Studioräumen ist weiterhin erforderlich. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt auf allen Verkehrsflächen
verpflichtend, in den Büros und Studios kann sie (nur) am Platz abgenommen werden. Die allgemein bekannten Hygienevorschriften
sind nach wie vor gültig und einzuhalten.
Alle Regelungen finden sich im Detail wie gewohnt auf der Website:
dieangewandte/covid19