Ordentliches Studium
Ordentliche Studien folgen einem Curriculum ("Studienplan"). Mit erfolgreichem Abschluss wird ein akademischer Grad erworben. Informationen über Fälligkeit und Höhe des Studienbeitrags sind unter Finanzielles zu finden.
Du interessierst dich für ein Studium an der Angewandten?
Künstlerische Disziplinen ergänzt durch eine große Zahl wissenschaftlicher Fächer - das Studienangebot an der Angewandten ist vielfältig. Dies trägt zur besonderen, internationalen Atmosphäre an der Universität für angewandte Kunst Wien bei.
Sieh dir in Ruhe das Studienangebot durch. Hier findest du Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Studienarten und Unterrichtssprachen. Wir empfehlen, auch einen Blick in das entsprechende Curriculum zu werfen.
Ordentliche Studien folgen einem Curriculum ("Studienplan"). Mit erfolgreichem Abschluss wird ein akademischer Grad erworben. Informationen über Fälligkeit und Höhe des Studienbeitrags sind unter Finanzielles zu finden.
Die Zulassung zu einem ordentlichen Diplomstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus. Zulassungsprüfungen finden (mit wenigen Ausnahmen) zu Beginn jeden Jahres statt (siehe Bewerbung/Zulassungsprüfung).
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung erfolgt die Zulassung durch Vorlage der jeweils zu erbringenden Nachweise (siehe
Voraussetzungen unten) innerhalb der Zulassungsfrist (siehe Zulassung).
DIPLOMSTUDIUM
Akademischer Grad
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ABTEILUNGEN
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BILDENDE KUNSTMag.art.
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FOTOGRAFIE / ZEICHNUNG UND DRUCKGRAFIK / MALEREI / MALEREI UND ANIMATIONSFILM / ORTSBEZOGENE KUNST / SKULPTUR UND RAUM DE / 240 / 8 Pflichtschulabschluss |
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BÜHNENGESTALTUNGMag.art.
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DE / 240 / 8 Pflichtschulabschluss |
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DESIGNMag.art.
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ANGEWANDTE FOTOGRAFIE UND ZEITBASIERTE MEDIEN / DESIGN UND NARRATIVE MEDIEN / KOMMUNIKATIONSDESIGN / MODE DE / 240 / 8 Pflichtschulabschluss |
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INDUSTRIAL DESIGN INVESTIGATIONSMag.des.ind.
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DESIGN INVESTIGATONS / INDUSTRIAL DESIGN DE / 300 / 10 Österreichische Reifeprüfung oder gleichwertiger internationaler Abschluss + Darstellende Geometrie: Nachweis Maturaniveau oder LV "Einführung in die Darstellende Geometrie" zusätzlich im 1. Studienabschnitt |
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KONSERVIERUNG UND RESTAURIERUNGMag.art.
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DE / 300 / 10 Pflichtschulabschluss |
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MEDIENKUNSTMag.art.
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DIGITALE KUNST / TRANSMEDIALE KUNST DE / 240 / 8 Pflichtschulabschluss |
Die Zulassung zu einem ordentlichen Bachelorstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus. Zulassungsprüfungen finden (mit wenigen Ausnahmen) zu Beginn jeden Jahres statt (siehe Bewerbung/Zulassungsprüfung).
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung erfolgt die Zulassung durch Vorlage der jeweils zu erbringenden Nachweise (siehe
Voraussetzungen unten) innerhalb der Zulassungsfrist (siehe Zulassung).
BACHELORSTUDIUM
Akademischer Grad
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ABTEILUNGEN
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CROSS-DISCIPLINARY STRATEGIESBA (auch als Master) |
EN / 240 / 8 Österreichische Reifeprüfung oder gleichwertiger internationaler Abschluss |
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LEHRAMTBEd (auch als Master) |
KKP: KUNST UND KOMMUNIKATIVE PRAXIS (UF KUNST UND GESTALTUNG) / DEX: DESIGN, MATERIELLE KULTUR UND EXPERIMENTELLE PRAXIS (UF TECHNIK UND DESIGN) DE / 240 / 8 Österreichische Reifeprüfung oder gleichwertiger internationaler Abschluss + Deutsch B2, bei Kombination mit der Universität Wien C1 |
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SPRACHKUNSTBA (auch als Master) |
DE / 180 / 6 Pflichtschulabschluss |
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TRANSARTSBA (auch als Master) |
DE / 180 / 6 Pflichtschulabschluss |
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TRANSFORMATION STUDIES. ART X SCIENCEBA |
EN / 180 / 6 Österreichische Reifeprüfung oder gleichwertiger internationaler Abschluss + Englisch B2 |
Die Zulassung zu einem ordentlichen Masterstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus. Zulassungsprüfungen finden (mit wenigen Ausnahmen) zu Beginn jeden Jahres statt (siehe Bewerbung/Zulassungsprüfung).
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung erfolgt die Zulassung durch Vorlage der jeweils zu erbringenden Nachweise (siehe
Voraussetzungen unten) innerhalb der Zulassungsfrist (siehe Zulassung).
MASTERSTUDIUM
Akademischer Grad
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ABTEILUNGEN
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ARCHITEKTURMArch.
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ARCHITEKTURENTWURF 1 / ARCHITEKTURENTWURF 2 / ARCHITEKTURENTWURF 3 M / EN / 180 / 6 Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium der Architektur + Englisch B2 |
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ART & SCIENCEMA
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M / EN / 120 / 4 Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium aus den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst, Design, Architektur, Technik, Natur-, Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften |
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CROSS-DISCIPLINARY STRATEGIESMA
(auch als Bachelor) |
M / EN / 120 / 4 Abgeschlossenes künstlerisches oder wissenschaftliches Studium + Englisch B2 |
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CULTURAL HERITAGE CONSERVATION AND MANAGEMENTMA
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JM / EN / 90 / 3 Abgeschlossenes Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium in Konservierung und Restaurierung + Englisch B2 |
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EXPANDED MUSEUM STUDIESMA
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M / DE, EN / 120 / 4 Abgeschlossenes fachlich relevantes künstlerisches oder wissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium + Englisch B2 |
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EXPERIMENTAL GAME CULTURESMA
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M / DE, EN / 120 / 4 Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium + Englisch B2 |
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KUNST- UND KULTUR-WISSENSCHAFTENMA
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M / DE / 120 / 4 Abgeschlossenes fachverwandtes künstlerisches oder wissenschaftliches Bachelorstudium |
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LEHRAMTMEd (auch als Bachelor) |
KKP: KUNST UND KOMMUNIKATIVE PRAXIS (UF KUNST UND GESTALTUNG) / DEX: DESIGN, MATERIELLE KULTUR UND EXPERIMENTELLE PRAXIS (UF TECHNIK UND DESIGN) M / DE / 90 (+30) / 3 (+1) Abgeschlossenes facheinschlägiges Lehramts-Bachelorstudium in den jeweiligen Unterrichtsfächern + Deutsch B2, bei Kombination mit der Universität Wien C1 |
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SOCIAL DESIGN - ARTS AS URBAN INNOVATIONMA
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M / DE, EN / 120 / 4 Abgeschlossenes Bachelor- oder gleichwertiges Studium |
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SPRACHKUNSTMA (auch als Bachelor) |
M / DE / 120 / 4 Facheinschlägiges Bachelor- oder gleichwertiges Studium |
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TRANSARTSMA (auch als Bachelor) |
M / DE / 120 / 4 Abgeschlossenes einschlägiges Studium im Umfang von mindestens 180 ECTS oder abgeschlossenes künstlerisches Masterstudium von mindestens 120 ECTS |
Für die Zulassung zu einem wissenschaftlichen Doktoratsstudium muss ein*e mögliche*r Betreuer*in sowie ein Thema für die Dissertation bekannt gegeben werden. Eine Übersicht über die an der Angewandten vorhandenen Fachgebiete sowie die entsprechenden Lehrpersonen und Kontaktmöglichkeiten sind unter INSTITUTE zu finden. Anträge auf Zulassung zu einem wissenschaftlichen Doktoratsstudium sind spätestens 14 Tage vor dem Ende der Zulassungsfrist online einzubringen (siehe Zulassung).
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Künstlerische Forschung setzt die positive Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens voraus (siehe Bewerbung/Zulassungsprüfung). Nähere Informationen erhalten Sie im Zentrum Fokus Forschung.
DOKTORATSSTUDIUM
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SPRACHE / SEMESTER
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NATURWISSENSCHAFTENDr.rer.nat.
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DE / 6 Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium oder gleichwertiges Studium |
PHILOSOPHIEDr.phil.
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DE / 6 Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium oder gleichwertiges Studium |
TECHNISCHE WISSENSCHAFTENDr.techn.
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DE / 6 Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium oder gleichwertiges Studium |
KÜNSTLERISCHE FORSCHUNGPhD
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EN / 6 Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium oder gleichwertiges Studium |
TRANSFORMATION STUDIES. ART X SCIENCEPhD
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EN / 6 Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium oder gleichwertiges Studium + Englisch B2 |
Die Kenntnis der deutschen oder der englischen Sprache ist nicht in allen Studienrichtungen der Angewandten Zulassungsvoraussetzung. Zunehmendes Verständnis und Kommunikationsfähigkeit in der jeweiligen Unterrichtssprache werden im Studienverlauf jedoch erwartet.
Deutschkurse können hier besucht werden:
>> HUFAK Deutschkurs
>> Universität Wien
>> Vorstudienlehrgang
Müssen bestimmte Sprachkenntnisse für die Zulassung zum Studium nachgewiesen werden, werden folgendende Nachweise akzeptiert:
'Angewandte Abschluss Arbeiten
Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr
Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060
Die Zulassung zu einem postgradualen Lehrgang setzt die Feststellung der Eignung durch die jeweilige Lehrgangsleitung voraus. Über Aufnahmebedingungen sowie Lehrgangsgebühren informiert der jeweilige Lehrgang.
UNIVERSITÄTSLEHRGANG- Akademischer Grad
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SPRACHE / ECTS / SEMESTER
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ART & ECONOMY- MA (CE)
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DE / 120 / 4 Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium |
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ECM - EDUCATING/CURATING/MAKING- MA (CE)
- Academic Curator |
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DE / 120 / 4 Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium (oder für den Academic Curator: mehrjährige einschlägige Berufserfahrung) |
VIENNA MASTER OF ARTS IN APPLIED HUMAN RIGHTS- MA
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EN / 120 / 4 Hochschul- oder Bachelorstudium oder mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
'Angewandte Abschluss Arbeiten
Neben einem ordentlichen Studium gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität für angewandte Kunst Wien zu besuchen.
Für ordentliche Studierende österreichischer Universitäten besteht die Möglichkeit, an der Angewandten zusätzliche Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich diese, entsprechend den Regelungen ihrer Stammuniversität, anerkennen zu lassen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.
Eine Mitbelegung ist erst nach Fortsetzung des Hauptstudiums möglich. Die Zulassung als Mitbeleger*in gilt für jeweils ein Semester und muss für jedes Folgesemester neuerlich beantragt werden. Eine Mitbelegung ist beitragsfrei.
Für Studierende an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatuniversitäten ist eine Mitbelegung nicht möglich.
Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums können einzelne Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen darüber abgelegt werden. Vom Besuch ausgeschlossen ist jedoch das künstlerische Lehrangebot. Der Erwerb eines akademischen Grades ist im Rahmen eines außerordentlichen Studiums nicht möglich. Informationen über die Höhe des Studienbeitrags für außerordentliche Studierende sind unter Finanzielles zu finden. Die Rückerstattung eines bezahlten Beitrags ist nicht möglich.
Studierende der MUK können aufgrund einer Kooperation der beiden Universitäten nach Maßgabe der vorhandenen Plätze das gesamte Lehrangebot nutzen und sind vom Studienbeitrag befreit.
- information in English only -
As part of a cooperation agreement with the Central European University Vienna (CEU) students of the CEU have the possibility to participate in an exchange semester. They will be registered as non-degree students at the Angewandte and can attend a maximum of two courses across all BA, MA, and diploma
programmes. Students of the CEU are exempt from tuition fees. Please note that courses regarding artistic practice are only
open to regular Angewandte students. Also be aware that the academic year at the Angewandte is subdivided into a summer semester (March-September) and a winter semester (October-February), a registration
period for each. For information on registration see https://www.dieangewandte.at/ceu.
Everyone who is registered as a full-time BA/undergraduate student at the CEU and has completed at least one year of their studies is eligible to participate in the exchange
German language skills are not a requirement since many courses are offered in English
Im Rahmen der Initiative MORE der österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO) bietet die Angewandte Menschen mit Fluchthintergrund die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen darüber abzulegen. Vom Besuch ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot.
MORE - Studierende sind vom Studienbeitrag befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in zumindest einer Lehrveranstaltung einen Platz erhalten können, weil sie aufgrund ihrer Vorkenntnisse inhaltlich anschlussfähig sind. Dazu ist eine Bestätigung der*des zuständigen Lehrveranstaltungsleiters*in erforderlich.
Berechtigt zur Teilnahme sind:
Informationen
Checkliste
Formulare
MORE an anderen Universitäten
Weitere Informationen
'Angewandte Abschluss Arbeiten
Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr
Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060