LaufzeitDie Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre, sie kann nur in Ausnahmefällen kostenneutral verlängert werden. Der Start
der geförderten Projekte kann frühstens mit 1. August 2027 und muss spätestens mit 1. Oktober 2027 erfolgen.
Maximaler
FörderbetragDer maximale Förderbetrag beträgt 350.000,- Euro.
Im Rahmen der 3. Ausschreibung sind
folgende Einrichtungen mit Sitz in Österreich eingeladen, Anträge zur Förderung von Forschungsvorhaben einzureichen:
- Universitäten
gemäß Universitätsgesetz 2002 BGBl. I Nr. 120/2002, Privatuniversitäten gemäß Privathochschulgesetz (PrivHG), BGBl. I Nr.
77/2020 in der jeweils geltenden Fassung, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
- vom Bund verschiedene juristische
Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen gemäß Fachhochschulgesetz BGBl. 340/1993 i.d.g.F.;
- Pädagogische
Hochschulen im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006;
- gemeinnützige
Vereine bzw. Verbände, nicht-kommerzielle/gemeinnützige Gesellschaften mbH oder NGOs, die gemäß ihren Statuten einen wissenschaftlichen
Zweck verfolgen und im Rahmen der geförderten Projekte mit Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zusammenarbeiten.
Merken Sie sich außerdem den Termin für die
Online-Informationsveranstaltung
am 24. September 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr vor.
Falls Sie bereits eine konkrete Idee zur Projekteinreichung
(angebunden an die Angewandte) haben, kontaktieren Sie bitte das Team von Support Kunst und Forschung via
skf@uni-ak.ac.at.
Die Ausschreibung erfolgt auf Basis der
Sonderrichtlinie
(2021–2026).
Einreichungen sind ab sofort über die
Online-Einreichplattform
des OeAD möglich.