Eine*n Mitarbeiter*in (w/m/d, 20 WStd., unbefristet) - Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Bewerbungsfrist: 13.11.2025 - 04.12.2025


Zur Unterstützung der Tätigkeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) an der Universität für angewandte Kunst Wien wird folgende Stelle zur frühestmöglichen Besetzung ausgeschrieben: Mitarbeiter*in (w/m/d, 20 Wochenstunden, unbefristet) im Büro des AKG.


Die Universität für Angewandte Kunst Wien ist mit rund 1000 Mitarbeitenden und über 2000 Studierenden eine der führenden internationalen Kunstuniversitäten. Sie bekennt sich zum leitenden Grundsatz der Gleichstellung aller Geschlechter, zu ihrer Aufgabe der Frauenförderung sowie zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller ihrer Mitarbeiter*innen und Studierenden. Sie lehnt jegliche Form der Diskriminierung ab und fördert die Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Betreuungs- und Sorgepflichten sowie mit Pflegeaufgaben.


In diesem Kontext berät und unterstützt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen alle Universitätsangehörigen sowie Universitätsorgane in Gleichstellungsfragen und setzt sich aktiv gegen Diskriminierung ein. Der AKG ist eine vertrauliche Anlaufstelle, wenn es um sexuelle Belästigung oder Diskriminierung geht – egal ob aufgrund des Geschlechts, der (vermeintlichen) ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft bzw. des Bildungshintergrundes. Die Tätigkeitsbereiche des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag nach dem Universitätsgesetz 2002 und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.


Aufgabenbereich

  • Eigenverantwortliche und kooperative Mitarbeit im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in fachlicher, organisatorischer, personeller und budgetärer Hinsicht
  • Beratung von Universitätsorganen und -angehörigen in Bezug auf Gleichbehandlungsrecht, Diskriminierung, sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung, Mobbing mit Diskriminierungskontext etc. Das Büro dient als erste Anlaufstelle beim Verdacht auf Diskriminierung oder Belästigung im universitären Kontext
  • Bereitstellung effizienter, serviceorientierter Unterstützung für den Vorsitz und die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei gesetzlichen Aufgaben in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht, z. B. durch: Eigenständiges Verfassen von Stellungnahmen, Anträgen und einschlägigen Schriftstücken des Arbeitskreises, Überprüfung von Stellenlauschreibungen und Neubesetzungen in Bezug auf Einhaltung der Gleichbehandlungskriterien
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, z.B.: Organisation von Veranstaltungen (u. a. Weiterbildungsangebote im Gleichstellungsbereich) und Leitung der Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Aufbau und Entwicklung von Abteilungsstrukturen und -prozessen


Voraussetzungen

  • Kompetenzen im Bereich Gleichstellung, Antidiskriminierung, Inklusion und Diversität
  • Berufliche Erfahrungen im eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeiten
  • Beratungskompetenz oder -erfahrung in Hinblick auf den Arbeitsbereich (z.B. berufliche Erfahrungen oder Ausbildung wie Mediation, Coaching, Training)
  • Hohe Sozialkompetenz (Konfliktmanagement, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit)
  • Ausgezeichnete Deutschkenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse
  • Fundierte EDV-Kenntnisse (z. B. Office-Anwendungen und Rechtsdatenbanken)


Erwünscht sind

  • Rechtswissenschaftliches BA oder Diplomstudium zur juristische Beratung der Arbeitskreismitglieder und Bearbeitung juristischer Agenden
  • Berufserfahrung sowohl im universitären Kontext als auch in den Bereichen Antidiskriminierung, Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement


Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1695,15 brutto (14x jährlich für 20 Wochenstunden) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten (IVa, Gehaltsschema allgemeines Universitätspersonal) entsprechend erhöhen.


Bewerbungen mit Lebenslauf und sachdienlichen Unterlagen laden Sie bitte bis 04. Dezember 2025 über unser Online-Bewerbungstool hoch. Anders eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir müssen leider darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.


Die Universität für angewandte Kunst betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Frauen - im Falle einer Unterrepräsentation - vorrangig aufgenommen.


Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.