Eine*n Mitarbeiter*in
(w/m/d, 20 WStd., unbefristet) - Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Bewerbungsfrist: 13.11.2025
- 04.12.2025
Zur Unterstützung der Tätigkeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
(AKG) an der Universität für angewandte Kunst Wien wird folgende Stelle zur frühestmöglichen Besetzung ausgeschrieben: Mitarbeiter*in
(w/m/d, 20 Wochenstunden, unbefristet) im Büro des AKG.
Die Universität für Angewandte Kunst Wien
ist mit rund 1000 Mitarbeitenden und über 2000 Studierenden eine der führenden internationalen Kunstuniversitäten. Sie bekennt
sich zum leitenden Grundsatz der Gleichstellung aller Geschlechter, zu ihrer Aufgabe der Frauenförderung sowie zum Grundsatz
der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller ihrer Mitarbeiter*innen und Studierenden. Sie lehnt jegliche Form der Diskriminierung
ab und fördert die Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Betreuungs- und Sorgepflichten sowie mit Pflegeaufgaben.
In
diesem Kontext berät und unterstützt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen alle Universitätsangehörigen sowie Universitätsorgane
in Gleichstellungsfragen und setzt sich aktiv gegen Diskriminierung ein. Der AKG ist eine vertrauliche Anlaufstelle, wenn
es um sexuelle Belästigung oder Diskriminierung geht – egal ob aufgrund des Geschlechts, der (vermeintlichen) ethnischen Zugehörigkeit,
der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft bzw.
des Bildungshintergrundes. Die Tätigkeitsbereiche des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ergeben sich aus dem gesetzlichen
Auftrag nach dem Universitätsgesetz 2002 und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.
Aufgabenbereich
Eigenverantwortliche
und kooperative Mitarbeit im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in fachlicher, organisatorischer, personeller
und budgetärer Hinsicht
Beratung von Universitätsorganen und -angehörigen in Bezug auf Gleichbehandlungsrecht, Diskriminierung,
sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung, Mobbing mit Diskriminierungskontext etc. Das Büro dient als erste Anlaufstelle
beim Verdacht auf Diskriminierung oder Belästigung im universitären Kontext
Bereitstellung effizienter, serviceorientierter
Unterstützung für den Vorsitz und die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei gesetzlichen Aufgaben
in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht, z. B. durch: Eigenständiges Verfassen von Stellungnahmen, Anträgen und einschlägigen
Schriftstücken des Arbeitskreises, Überprüfung von Stellenlauschreibungen und Neubesetzungen in Bezug auf Einhaltung der Gleichbehandlungskriterien
Öffentlichkeitsarbeit
und Vernetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, z.B.: Organisation von Veranstaltungen (u. a. Weiterbildungsangebote
im Gleichstellungsbereich) und Leitung der Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Aufbau
und Entwicklung von Abteilungsstrukturen und -prozessen
Voraussetzungen
Kompetenzen
im Bereich Gleichstellung, Antidiskriminierung, Inklusion und Diversität
Berufliche Erfahrungen im eigenverantwortlichen
und selbständigen Arbeiten
Beratungskompetenz oder -erfahrung in Hinblick auf den Arbeitsbereich (z.B. berufliche
Erfahrungen oder Ausbildung wie Mediation, Coaching, Training)
Hohe Sozialkompetenz (Konfliktmanagement, Kommunikationsfähigkeit,
Teamfähigkeit)
Ausgezeichnete Deutschkenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse
Fundierte EDV-Kenntnisse
(z. B. Office-Anwendungen und Rechtsdatenbanken)
Erwünscht sind
Rechtswissenschaftliches
BA oder Diplomstudium zur juristische Beratung der Arbeitskreismitglieder und Bearbeitung juristischer Agenden
Berufserfahrung
sowohl im universitären Kontext als auch in den Bereichen Antidiskriminierung, Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement
Das
monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1695,15 brutto (14x jährlich für 20 Wochenstunden)
und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten (IVa, Gehaltsschema
allgemeines Universitätspersonal) entsprechend erhöhen.
Bewerbungen mit Lebenslauf und sachdienlichen Unterlagen
laden Sie bitte bis 04. Dezember 2025 über unser Online-Bewerbungstool hoch. Anders eingereichte Bewerbungen
können leider nicht berücksichtigt werden. Wir müssen leider darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine
Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.
Die Universität für angewandte Kunst betreibt eine antidiskriminatorische
Anstellungspolitik und steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils
beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern
daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Frauen - im Falle einer Unterrepräsentation
- vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit
Behinderung.