Lehramtsstudium mit einem Unterrichtsfach an der Universität Wien
Zulassung 1. an der Angewandten, 2. an der Universität Wien
Die vollständige Zulassung von Bewerber*innen für das Lehramtsstudium, die ein Unterrichtsfach an der Angewandten mit einem Unterrichtsfach an der Universität
Wien absolvieren möchten, erfolgt in zwei Schritten:
Zunächst die Zulassung an der Angewandten, unter Vorlage aller notwendigen Nachweise (Österreichische Reifeprüfung oder gleichwertiger internationaler Abschluss +
Deutsch C1 + positiv absolvierte Zulassungsprüfung an der Angewandten), innerhalb der Zulassungsfrist (siehe Termine und Veranstaltungen).
Danach die Registrierung und Zulassung an der Universität Wien, siehe Zulassung zum Lehramtsstudium mit Unterrichtsfach an einer Kunstuniversität (Universität Wien).
Nach bestandener Zulassungsprüfung an der Angewandten ist für eine Kombination von Unterrichtsfächern im Rahmen des Lehramtsstudiums
die Absolvierung des pädagogischen Eignungsverfahrens an der Universität Wien nicht notwendig.
Unterrichtsfach Bewegung und Sport
Bewerber*innen für das Lehramtsstudium, die ein Unterrichtsfach an der Angewandten mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport
an der Universität Wien kombinieren möchten, müssen zusätzlich die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung an der Universität Wien absolvieren. Hierfür ist eine Registrierung innerhalb bestimmter Antragsfristen notwendig, siehe Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung (Universität Wien).
Unterrichtsfächer Latein, Griechisch, Darstellende Geometrie
Bewerber*innen für das Lehramtsstudium, die ein Unterrichtsfach an der Angewandten mit dem Unterrichtsfach Latein, Griechisch
oder Darstellende Geometrie an der Universität Wien kombinieren möchten, benötigen zusätzlich folgende Nachweise (z.B. Schul-/Maturazeugnis):
- Latein im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden
- Griechisch im Ausmaß von 10 mindestens Wochenstunden
- Darstellende Geometrie im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden
Ist kein Nachweis bzw. dieser nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden, wird vor der Zulassung eine Zusatzprüfung vorgeschrieben,
siehe Zusatzprüfungen (Universität Wien).
Lehramtsstudium mit einem Unterrichtsfach an einer anderen Kunstuniversität
Akademie der bildenden Künste Wien
Zulassung 1. an der Akademie der bildenden Künste, 2. an der Angewandten
Die Zulassung von Bewerber*innen für das Lehramtsstudium, die ein Unterrichtsfach an der Angewandten mit einem Unterrichtsfach an der Akademie
der bildenden Künste absolvieren möchten, erfolgt unter Vorlage aller notwendigen Nachweise (Österreichische Reifeprüfung
oder gleichwertiger internationaler Abschluss + Deutsch B2 + positiv absolvierte Zulassungsprüfungen), im ersten Schritt an der Akademie der bildenden Künste und danach innerhalb der Zulassungsfrist an der Angewandten (siehe Termine und Veranstaltungen).
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Zulassung 1. an der Angewandten, 2. an der Universität für Musik und darstellende Kunst
Die Zulassung von Bewerber*innen für das Lehramtsstudium, die ein Unterrichtsfach an der Angewandten mit einem Unterrichtsfach an der Universität
für Musik und darstellende Kunst absolvieren möchten, erfolgt unter Vorlage aller notwendigen Nachweise (Österreichische Reifeprüfung
oder gleichwertiger internationaler Abschluss + Deutsch B2 + positiv absolvierte Zulassungsprüfungen), im ersten Schritt innerhalb der Zulassungsfrist an der Angewandten (siehe Termine und Veranstaltungen) und danach an der Universität für Musik und darstellende Kunst.
Änderung der Fächerkombination
Eine Änderung der Fächerkombination, muss innherhalb der jeweiligen Zulassungsfrist bekanntgegeben werden. Die Fächerkombination muss an allen Universitäten ident sein.