Der
Bodenseekreis vergibt im Jahr 2026 zum neunten Mal seinen Förderpreis für gegenständliche Malerei und Zeichnung.
Wettbewerbsdetails im Überblick:
• Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen
dürfen Künstler*innen, die im Jahr 2026 nicht älter als 35 Jahre werden
- Sie müssen an einer Kunstschule, Hochschule,
Fachhochschule oder Akademie der Bildenden Künste in Deutschland, Schweiz oder Österreich eingeschrieben sein oder einen
Abschluss dieser Hochschulen im Bereich Bildende Kunst besitzen. Der aktuelle Wohnort muss in Deutschland, Schweiz
oder Österreich sein
- Drei Kunstwerke müssen eingereicht werden. Sie müssen gegenständlich sein gezeichnet oder gemalt
Ein Thema ist nicht vorgegeben.
- Die Kunstwerke d ürfen nicht größer als 200 x 200 cm sein
- Die Kunstwerke
dürfen nicht älter als zwei Jahre sein Sie dürfen in keinem weiteren Wettbewerb gleichzeitig eingereicht werden . Sie
dürfen noch keinen Preis gewonnen haben.
- Leinwände müssen auf Rahmen gezogen geliefert werden oder von der Teilnehmerin/dem
Teilnehmer in der Galerie Bodenseekreis auf und abgespannt werden.
- Kunstwerke , die nicht fristgerecht (zu spät)
geliefert werden, können nicht angenommen werden.
• Eine Fachjury wählt rund 30 Künstler*innen aus, deren Werke
in einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg (27. März – 3. Juli 2026) präsentiert werden.
•
Der/die Preisträger*in wird ebenfalls durch die Jury ermittelt. Das Preisgeld beträgt 4.000 Euro (eine Teilung zwischen Malerei
und Zeichnung ist möglich).
• Der Jury-Preis ist mit einer Einzelausstellung im Folgejahr in der Städtischen Galerie
Fähnle in Überlingen verbunden.
• Zusätzlich wird ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro vergeben.
• Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.
Wichtig:
Die Bewerbung ist
ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal
möglich.
Bewerbungsschluss: 16. November 2025
Das Bewerbungsportal ist erreichbar über:
• die Website des Bodenseekreises:
www.bodenseekreis.de/foerderpreis • den Link im Ausschreibungstext (Punkt 7) siehe PDF im Download