Das neue Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis

Montag, 13. Oktober 2025, 10-12h

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 1. September 2025 in Kraft getreten und soll für mehr Transparenz in staatlichen Institutionen sorgen. Es gilt auch für die Universitäten in vollem Umfang.

Welche Veränderungen es für die Angewandte und Ihren Arbeitsbereich tatsächlich bringt, erfahren Sie in diesem Workshop.

Inhalte
  • Ausgangslage – was ist neu?
  • Gesetzliche Grundlagen und Ziele des Gesetzes
  • Was sind Informationen „von allgemeinem Interesse“, die ab 1.9.2025 proaktiv zu veröffentlichen sind?
  • Was Sie über Informationsbegehren wissen müssen
  • Die gesetzlichen Geheimhaltungsgründe
  • Interne Zuständigkeiten an der Angewandten

Vortagende
Mag.iur. Christine Jira-Rauch
Leitung Rechtsabteilung

MMag. Christoph Alexander Schlintner
Rechtsabteilung

Termin
Montag, 13. Oktober 2025
10:00 – 12:00 Uhr
Seminarraum 20
VZA7, 5.OG

Anmeldemodus
Anmeldung per E-Mail an pe@uni-ak.ac.at
bis spätestens Mittwoch, 8. Oktober 2025

Sollten Sie eine Teilnahmebestätigung wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Personalentwicklung.
pe@uni-ak.ac.at
01/71133-2156