Schiedskommission


Das Universitätsgesetz 2002 schreibt in § 43 vor, dass an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten ist. Die Schiedskommission der Universität für angewandte Kunst Wien hat sich am 14. November 2022 konstituiert und ist für zwei Jahre nominiert.
In dieser konstituierenden Sitzung wurde Univ.-Prof. Gabriele ROTHEMANN zur Vorsitzenden und Rechtsanwalt Mag. Philipp HALLER zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Zu den Aufgaben der Schiedskommission zählen:
  1. die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität
    (Angehörige der Universität sind: die Studierenden, das wissenschaftliche und das künstlerische Universitätspersonal, das allgemeine Universitätspersonal, die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die emeritierten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand)
  2. die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
  3. Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen vier Wochen
  4. Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen 14 Tagen

Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.

Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein. Vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sind jeweils ein weibliches und ein männliches Ersatzmitglied zu nominieren.

Entsendet durch den Senat:
Univ.-Prof. Gabriele ROTHEMANN
Rechtsanwalt Mag. Philipp HALLER
Ersatzmitglieder:
MMag. Antonia HARTLAUER
Roman PROSTEJOVSKY

Entsendet durch den Universitätsrat:
Mag. Iris INGEMARSSON
Mag. Alexander PARTE
Ersatzmitglieder:
Univ.-Lekt. DDr. Susanne JALKA
Dr. Hans BODENDORFER

Entsendet durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:
Univ.-Prof. Mag. art. Dr. phil. Ruth MATEUS-BERR
Rechtsanwalt Mag. Alexander WOLF
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Elisabeth HOLZLEITHNER
Sen. Art Mag. art. Stefan WIRNSPERGER

Kontakt

Univ.-Prof. Gabriele Rothemann
gabriele.rothemann@uni-ak.ac.at
 
Rechtsanwalt Mag. Philipp Haller
office@haller-recht.at