Teilnahme-, Kosten- und Stornoregelungen für interne Weiterbildungen
Wir dürfen Sie ersuchen, Ihre Teilnahme vor der Anmeldung mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten abzuklären
Gelten Weiterbildungszeiten als Arbeitszeit?Der Zeitraum einer Weiterbildung, die von uns angeboten oder im Zuge einer durch die Abteilung finanzierten fachspezifischen
Ausbildung genehmigt wird und in Ihre reguläre Arbeitszeit fällt, gilt als Arbeitszeit.
Wer übernimmt die Kosten?
Die internen Weiterbildungen, die über unser Weiterbildungsprogramm angeboten werden, sind für Sie kostenlos. Das jeweilige
Semesterprogramm finden Sie hier:
www.dieangewandte.at/weiterbildungsprogramm
Kosten für individuelle, fachspezifische Weiterbildungen, können von Ihrer Abteilung teilweise oder zur Gänze übernommen werden.
Diese Weiterbildungen müssen zur Erfüllung Ihres Dienstauftrages an der Universität für angewandte Kunst notwendig sein und
im Jahresbudget Ihrer Abteilung beantragt werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten darüber.
Was passiert im Falle eines Fernbleibens?
Unsere Vortragenden investieren viel Zeit und Mühe in die Vorbereitung der Weiterbildungsseminare, um Ihnen eine wertvolle
Lernerfahrung zu bieten. Die Universität investiert viel Geld in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen. Deshalb ist es uns
wichtig, die verfügbaren Plätze optimal zu nutzen.
Sollten Sie nach Ihrer Anmeldung doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich bei uns ab! So können
wir den Platz an andere Interessierte zeitgerecht weitergeben.
- Stornierungen sind bis eine Woche vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen möglich.
- Bei Absagen, die kurzfristiger als eine Woche vor Kursbeginn erfolgen, werden Sie für die Dauer des laufenden Semesters für
die internen Weiterbildungen gesperrt.
- Ausnahmen:
- Krankheit mit ärztlicher Bestätigung
- Betreuungspflichten
- Mail des*der Vorgesetzten, sollte die Abmeldung aus dienstlichen Gründen erfolgen